Anhörung im Gesundheitsausschuss

Zusatzbeiträge und Sozialausgleich bleiben umstritten

Berlin - 25.10.2010, 17:32 Uhr


Die geplante GKV-Finanzreform der Koalition geht nach Ansicht von Sozialverbänden und Gewerkschaften dauerhaft zulasten der Versicherten. Auch die Arbeitgeber sind nicht nur zufrieden mit den schwarz-gelben Vorhaben.

Nach dem Entwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz sollen künftige Verteuerungen bei der Gesundheit allein durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden, deren Höhe nach oben offen ist. Zuvor soll der Beitragssatz Anfang 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Der Beitragssatz der Arbeitgeber soll bei 7,3 Prozent eingefroren werden. Übersteigt der durchschnittlich von allen Kassen benötigte Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Kassenmitglieds, erhält es die Differenz durch einen Ausgleich aus Steuermitteln zurück.

In der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zeigte sich, dass die Pläne nach wie vor höchst umstritten sind. Der Versicherungsexperte der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Volker Hansen, betonte, die Arbeitgeber sähen es noch als offen an, ob der Arbeitgeberanteil bei den Beiträgen tatsächlich wie geplant auf Dauer festgeschrieben wird. Die vorgesehenen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge bezeichnete er dagegen als „wichtig für den Wettbewerb“. Er bedauerte aber, dass diese erst vom Jahr 2012 an erhoben würden. Eine echte Entkopplung der Krankheitskosten von den Löhnen bleibe aus. Hansen warnte zudem vor mehr Bürokratie, weil alle 3,5 Millionen Betriebe für die Abwicklung des Sozialausgleichs verantwortlich werden sollten. Der jetzt vorgesehene Ausgleich sei „ähnlich ineffizient und ungerecht“ wie das bisherige Beitragsverfahren – nötig sei eine Einbeziehung weiterer Einkommensarten.

Auch die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung Bund kritisierten einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie Personalkosten für den Aufbau des Ausgleichssystems und für dessen spätere Durchführung. Der Sozialverband VdK monierte die aus seiner Sicht fehlende Belastungsgerechtigkeit, weil der Sozialausgleich nicht auf Basis aller Einkommensarten berechnet werden soll, sondern nur auf Basis des Lohneinkommens. Sozial Schwächere würden weiter belastet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) wandte sich generell gegen den Ausbau der Zusatzbeiträge mitsamt Sozialausgleich. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Annelie Buntenbach, bemängelte, mit dem Einfrieren des Arbeitgeberbeitragssatzes würden sämtliche Kostensteigerungen in Zukunft „bei den Versicherten abgeladen“.

Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, bestätigte auf Nachfragen der Unions- und der FDP-Fraktion zwar, dass mit dem GKV-Finanzierungsgesetz ein flächendeckender Zusatzbeitrag bereits im kommenden Jahr sowie die Insolvenz einzelner Krankenkassen vermieden werden könnten. Zugleich betonte sie jedoch, dass die Beitragssatzerhöhung geringer hätte ausfallen können, wenn auf der Ausgabenseite mehr getan worden wäre.


dpa/Kirsten Sucker-Sket