GKV-Finanzreform

CSU: Zusatzbeiträge für Hartz IV-Empfänger nicht aus Fonds abzweigen

Berlin - 05.10.2010, 11:00 Uhr


In der Union regt sich Widerstand gegen die von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geplante Nutzung der Reserve des Gesundheitsfonds zur Finanzierung der Zusatzbeiträge für Hartz-IV-Empfänger. Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) sagte der "Frankfurter Rundschau", die Union lehne das Vorhaben ab.

Die Zusatzbeiträge sollten statt dessen wie ursprünglich geplant von den Arbeitsagenturen bezahlt werden. Das habe auch ordnungspolitische Gründe. „Die Jobcenter können auf die Hartz-IV-Empfänger einwirken, eine Kasse mit einem hohen Zusatzbeitrag zu verlassen. Kommt das Geld aus der Liquiditätsreserve, entfällt diese Steuerungsmöglichkeit“, argumentierte Singhammer.

Für die sogenannte Liquiditätsreserve überweist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) 2011 einmalig zwei Milliarden Euro. Daraus sollte nach den ursprünglichen Plänen nur der Sozialausgleich für Geringverdiener bezahlt werden. Die Pläne waren dann aber von Rösler kurz vor dem Kabinettbeschluss über die Gesundheitsreform geändert worden.

Nach wie vor umstritten in der Regierungskoalition ist auch Röslers Absicht, in weiteren Reformschritten das Instrument der Kostenerstattung als Bremse der Ausgabendynamik im GKV-System auszubauen. Kritik an der „Kostenerstattung" kommt wiederum von der CSU. Im DAZ-TV-Interview hatte Singhammer eine grundsätzliche Einführung der Kostenerstattung in die GKV abgelehnt: „Wir wollen keine Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Basta.“ Kostenerstattung sei nur als Option auf freiwilliger Basis vorstellbar. Singhammer hält die Kostenerstattung für nicht notwendig, sie würde die Menschen verunsichern und den gesetzlichen Krankenkassen würden bewährte Mechanismen der Ausgabensteuerung verloren gehen. Darüber hinaus sieht Singhammer in dem Instrument der Kostenerstattung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die Krankenversicherungen. Weiterhin befürchtet der CSU-Gesundheitsexperte, dass Patienten ihre geleisteten Auslagen nicht erstattet bekommen.


Lothar Klein