Probleme beim Herstellerrabatt

Neue Variante

Bremen - 04.10.2010, 18:04 Uhr


Die vielfältigen Probleme rund um den Herstellerrabatt sind kaum noch überschaubar. Eine neue Variante setzt an der

Die im SGB V vorgesehene Härtefallregelung ermöglicht Ausnahmen von der Anwendung des Herstellerrabattes. Gemäß Begründung des Gesetzes soll damit eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Herstellerunternehmens verhindert werden. Eine solchen Antrag habe die Firma Bencard Allergie, ein Hersteller von Desensibilisierungslösungen, nun beim Bundesgesundheitsministerium gestellt. Dabei werde eine Rückwirkung auf den 1. August angestrebt. Für die Bearbeitung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig sein. Wie lange die Bearbeitung eines solchen Antrages dauert, gilt derzeit als nicht absehbar. Bencard habe nun angekündigt, den Herstellerrabatt bis zur abschließenden Entscheidung über den Antrag nicht an die Rechenzentren auszuzahlen und den Rabatt im Falle einer Ablehnung des Antrages nachzuzahlen, heißt aus dem NARZ. Für die Rechenzentren dürfte dies wie schon bei anderen ausstehenden Rabattzahlungen bedeuten, dass die Apotheken künftig mit diesen Beträgen belastet werden müssen.

Damit wird das Problemfeld rund um den Herstellerrabatt um eine neue Variante erweitert. In den zurückliegenden Wochen und Monaten ging es bereits um Streitigkeiten über die geltende Höhe des Rabattes bei einigen Produkten und um insolvente Hersteller. Doch alle Varianten sind letztlich Teile eines gemeinsamen Grundproblems: Die Apotheken sind Inhaber der Forderungen gegen die Hersteller und haften daher für einen Betrag, der ihnen selbst nicht zu Gute kommt und den sie an die Krankenkassen abführen müssen. Die Apotheken tragen außer dem Inkassoaufwand auch das Inkassorisiko, ohne selbst begünstigt zu sein.


Dr. Thomas Müller-Bohn