Verband der Kooperationsapotheker BVDAK

Beteiligung von „Linda“ an „Vorteil 24“: ein Dammbruch

München - 01.10.2010, 12:52 Uhr


30 Apotheken der Apothekerkooperation „Linda“ erproben derzeit das Apotheken-Pick-up-Modell „Vorteil24“ der Montanus-Apotheke. Linda-Kunden können ihre Arzneimittel in der Linda-Apotheke von einer niederländischen Versandapotheke beziehen – mit gewissen

Viele Politiker sind der Auffassung, dass Pick-up-Stellen zu den unerwünschten Ausfransungen des Versandhandels gehören, die es einzudämmen gilt. Trotz verfassungsrechtlichter Bedenken, ob es möglich ist, ein Pick-up-Verbot rechtlich zu verankern, bemühen sie sich dennoch intensiv um eine Lösung dieses Problems.

Und trotzdem: 30 Apotheken der Apothekenkooperation „Linda“ beteiligen sich derzeit an einem Versuch, das Apotheken-Pick-up-Modell „Vorteil24“ zu erproben. Für den Vorsitzenden des BVDAK Hartmann bleibt dies unverständlich. Hartmann: „Tatsache ist, dass diese Apothekenkooperation, die nicht Mitglied im BDAK ist, dem Berufsstand in den Rücken fällt. Nachvollziehbar und erklärbar sind solche eigenverursachten Dammbrüche für die Apothekerschaft nicht mehr.“

Der BVDAK hat in seiner Stellungnahme zur Apothekenbetriebsordnung dem Bundesgesundheitsministerium gegenüber einen Vorschlag zur Regulierung von Pick-up-Stellen unterbreitet (der Vorschlag ist abrufbar, wenn Sie hier klicken). Danach sollten Rezeptsammelstellen nur mit einer befristeten Erlaubnis der Behörden, nicht bei Angehörigen der Heilberufe, in Krankenhäusern oder in Medizinischen Versorgungszentren unterhalten werden. Der Kunde müsse bei der Bestellung angeben, ob er die Ware in der Apotheke abholen möchte oder ob sie ihm per Boten überbracht oder zugesandt werden soll. Die Rezeptsammelstelle dürfe außerdem, so der BVDAK-Vorschlag, nicht den Eindruck einer Apotheke erwecken.


Peter Ditzel