Gerichtsurteile II: Bundesgerichtshof 2007

30.09.2010, 09:39 Uhr


Welche Standards muss eine für den deutschen Arzneimittelversandhandel zugelassene ausländische „Internet-Apotheke“ erfüllen? In Deutschland muss der Versandhändler eine Präsenzapotheke führen, in den Niederlanden hingegen nicht. Nachdem das Landesgericht Berlin der beklagten niederländischen Versandapotheke DocMorris, die keine Präsenzapotheke unterhält, aus diesem Grunde untersagt hatte, in Deutschland verschreibungspflichtige Arzneimittel im Zuge des Versandhandels in den Verkehr zu bringen, ging DocMorris in Revision. Mit seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2007 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landesgerichts Berlin wieder auf ()


Wolfgang Caesar