AMNOG im Bundesrat

Länder fordern Änderung der Aut-idem-Regelung

Berlin - 24.09.2010, 16:15 Uhr


Der Bundesrat lehnt die von der Regierungskoalition geplante Verschärfung der Aut-idem-Substitutionsregelung ab. Er fordert eine Präzisierung in eine andere Richtung und liegt damit ganz auf der Linie der Generikaindustrie.

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Reihe von Empfehlungen zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ausgesprochen. Angenommen wurde dabei auch der Änderungsantrag zu § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V: Nach dem Willen der Länderkamer sollen Arzneimittel nur noch dann gegen die ursprünglich verordneten ausgetauscht werden dürfen, wenn das in der Apotheke abgegebene Präparat für alle Indikationen zugelassen ist, für die auch das vom Arzt verschriebene eingesetzt werden darf. Der Kabinettsentwurf sieht dagegen vor, dass es künftig ausreichen soll, wenn lediglich ein Anwendungsgebiet übereinstimmt.

Der Branchenverband Pro Generika forderte den Gesetzgeber auf, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen. Die im AMNOG vorgesehene Aufweichung der Regelung zur Austauschbarkeit (Substitution) von Arzneimitteln solle nur dazu dienen, die Rabattverträge ohne Rücksicht auf Sicherheitsrisiken umzusetzen. Dafür dürfe man die Arzneimittelsicherheit und damit den Verbraucherschutz nicht gefährden, so der Verband. Der Gesetzgeber ist allerdings nicht an das Votum der Länderkammer gebunden, da das AMNOG nicht zustimmungspflichtig ist.

Pro Generika hatte diese Woche ein Gutachten vorgelegt, das die Probleme bei der Substiution wirkstoffgleicher Arzneimittel mit unterschiedlichen zugelassenen Indikatonsbereichen aufzeigt. Professor Wilhelm Kirch, Direktor des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, erläuert darin die Schwierigkeiten, die auftreten können, wenn Patienten Arzneimittel erhalten, deren Indikation nicht im Beipackzettel aufgeführt ist: Möglicherweise wird das Präparat in der falschen Dosierung oder überhaupt nicht angewendet. Zudem würde das Arzt-Patienten-Verhältnis beschädigt. Kirch betonte, dass es sich nicht um Einzelfälle handele. Unter den 143 Wirkstoffen, die derzeit bei der AOK unter Rabattvertrag stehen, finden sich nach einer Datenanalyse 101, bei denen es Präparate mit abweichendem Hauptindikationsspektrum im Markt gibt. Kirch empfiehlt daher, dass auch künftig nur Arzneimittel ausgetauscht werden dürfen, wenn das abzugebende Medikament alle Indikationen des verordneten abdeckt.


Kirsten Sucker-Sket