Arzneimittelrecht

Lebende Arzneimittel

Stuttgart - 15.09.2010, 11:22 Uhr


Zum Repertoire einer wachsenden Anzahl naturheilkundlich orientierter Ärzte und Heilpraktiker gehören Blutegel, Fliegenmaden, Schweinepeitschen- und Hakenwürmer. Wenn diese Tiere

Sieht man von Lebendimpfstoffen und einigen mikrobiellen Zubereitungen ab, ist kein lebendes Arzneimittel in Deutschland zugelassen. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Herstellung und Abgabe in der Apotheke ebenso wie für die medizinische Anwendung. Oft umgeht der Patient allerdings die Heilberufler und bestellt sich die gewünschten Mittel via Internet im Versandhandel. Dabei geht er ein beachtliches Risiko ein, denn die Präparate sind nicht steril und auch sonst von fragwürdiger Qualität.

Das Angebot an lebenden Arzneimitteln ist überraschend groß und füllt mehrere Druckseiten. Lesen Sie dazu in der aktuellen Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung:

H. Heuer et al.: Lebende Arzneimittel – eine rechtliche Einordnung. DAZ 37/2010 S. 46-54.


Dr. Wolfgang Caesar