Lobbyismus

BMG: VFA hat beim Gesetzgeber abgeschrieben

Berlin - 10.09.2010, 11:22 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium lässt sich nicht vorwerfen, dem Lobbyismus der Pharmabranche erlegen zu sein. Presseberichte, wonach die Koalition einen Änderungsantrag zum Arzneimittelneuordnungsgesetz vom Verband forschender Pharma-Unternehmen übernommen habe, seien falsch, hieß es heute aus dem BMG.

Die „Frankfurter Rundschau“ berichtet heute, dass die vor wenigen Tagen beschlossene Abschwächung des Arzneimittelsparpakets auf Vorschläge des VFA zurückgeht. In einer Vorlage des Verbandes fänden sich Formulierungen, die nahezu identisch in Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen übernommen worden seien. Konkret nennt das Blatt einen Vorschlag des VFA für eine Rechtsverordnung, die die Kriterien für die Nutzenbewertung festlegen soll.

Das BMG verweist nun darauf, dass der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf der Grundlage des Referentenentwurfes entstanden sei, der vom Kabinett beschlossen und bereits im Juli in den Bundestag eingebracht worden ist. Die Kriterien für die Verordnung seien in diesem Kabinettsbeschluss schon vor Monaten vom Gesundheitsministerium festgelegt worden. Die Situation verhält sich somit aus Sicht des Ministeriums umgekehrt: Der in Presseberichten genannte Vorschlag des VFA zitiere den Kabinettsbeschluss aus dem Juni. Gemäß der Absprache mit den Regierungsfraktionen sei die Regelung allein dahingehend geändert worden, dass nun nicht mehr der Gemeinsame Bundesausschuss, sondern das BMG als Verordnungsgeber den Rahmen für die Kriterien regeln soll.


Kirsten Sucker-Sket