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Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Billige Werbegeschenke bleiben wettbewerbsrechtlich erlaubt
Geringwertige Werbegeschenke von Apotheken an ihre Kunden sind wettbewerbsrechtlich auch weiterhin erlaubt, Geschenke im Wert von
So auch der Beitrag in der ARD-Tagesschau.
Die Tendenz des Gerichts geht allerdings dahin, dass die Grenze der Werbegeschenke eher bei 1 Euro als bei 5 Euro liegt.
Einen Link zum Tagesschau-Beitrag finden Sie hier.
Hamburg - 09.09.2010, 17:02 Uhr