Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Billige Werbegeschenke bleiben wettbewerbsrechtlich erlaubt

Hamburg - 09.09.2010, 17:02 Uhr


Geringwertige Werbegeschenke von Apotheken an ihre Kunden sind wettbewerbsrechtlich auch weiterhin erlaubt, Geschenke im Wert von

So auch der Beitrag in der ARD-Tagesschau.

Die Tendenz des Gerichts geht allerdings dahin, dass die Grenze der Werbegeschenke eher bei 1 Euro als bei 5 Euro liegt.

Einen Link zum Tagesschau-Beitrag finden Sie hier.




Peter Ditzel


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