BGH-Entscheidung zu Apothekenboni

ABDA: Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutzes

Berlin - 09.09.2010, 11:02 Uhr


ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf freut sich über die heutige Entscheidung des BGH, den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anzurufen. Damit setze das Gericht ein Zeichen für den Verbraucherschutz und für mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung.

Nötig wurde die Anrufung des Gemeinsamen Senats, weil der I. Zivilsenat des BGH – anders als der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) – der Meinung ist, dass auch für ausländische Versandapotheken das deutsche Arzneimittelpreisrecht gilt. Bei der Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2008, bei dem es darum ging, ob DocMorris Anspruch auf den gesetzlichen Herstellerrabatt hat, hatten die Kasseler Richter auch entschieden, dass die Arzneimittelpreisverordnung für die niederländische Versandapotheke nicht gelte.  

Bei der ABDA hat man nun große Hoffnung, dass sich am Ende der BGH mit seiner Auffassung durchsetzen wird. „Der Gemeinsame Senat kann die Auswüchse bei ausländischen Versandapotheken wieder abstellen und das Urteil des Bundessozialgerichts relativieren“, sagte Wolf.


Kirsten Sucker-Sket