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Koalition: Zwangsrabatt gilt auch für Reimporte

Berlin - 06.09.2010, 12:15 Uhr


Reimportierte Arzneimittel werden nicht vom erhöhten Zwangsrabatt befreit. Stattdessen soll Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) einen neuen Vorschlag vorlegen, wie ab 2013 mit den Reimporten von Arzneimitteln verfahren werden soll.

Damit lehnten die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen einen Vorschlag von Minister Rösler zur Befreiung der Reimporte vom erhöhten Zwangsrabatt ab. Zudem hatte Rösler vorgeschlagen, einen neuen Mindestabstand für die Abgabepflicht von Reimporten durch Apotheken einzuführen. Danach sollte der Preis für Reimporte 15 Prozent oder 60 Euro günstiger als für das Originalpräparat sein. Derzeit beträgt der Mindestabstand 15 Prozent oder 15 Euro. Jetzt bleibt es bei dieser Regelung.

Die Reimporteure hatten gegen die Erhöhung des Zwangsrabattes in den vergangenen Wochen heftig protestiert – erfolglos. Nun soll Rösler in den kommenden zwei Jahren bis zum Auslaufen des erhöhten Zwangsrabattes ein neues Gesamtkonzept für reimportierte Arzneimittel entwickeln. Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Rösler die Importquote für Arzneimittel komplett abschaffen.


Lothar Klein