Krankenhausapotheker

Hygienegesetz sinnvoll – für den stationären Bereich

Berlin - 24.08.2010, 16:48 Uhr


Krankenhausapotheker halten es – entgegen anders lautender Meldungen – durchaus für sinnvoll, dass ein bundesweit einheitliches Gesetz die Hygiene auf Station verbessern könnte. Im Bereich der Klinikapotheken seien

Der tragische Unglücksfall an der Mainzer Kinderklinik hat die Diskussion um die Hygienevorschriften an deutschen Krankenhäusern entfacht. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler will mit den Bundesländern über neue Regelungen zur Hygiene in deutschen Krankenhäusern beraten. Ein bundesweites Hygienegesetz ist im Gespräch. Die FDP spricht sich dafür aus, dass an jedem Krankenhaus in Deutschland Hygienebeauftragte die Verantwortung für diesen Bereich übernehmen.

Tönne stellte heraus, dass es im Zusammenhang mit der Eigenherstellung und Anfertigung von Arzneimitteln an Krankenhausapotheken bereits heute hohe Standards und ausreichende Vorschriften gebe, die durch ein bundesweites Hygienegesetz kaum verbessert werden könnten.

Gegen ein bundesweites Hygienegesetz für die Klinik, für den stationären Bereich allgemein sei von Seiten der Klinikapotheker sicher nichts einzuwenden. Allerdings liege das Problem ganz einfach darin, dass sich manche Personen nicht ausreichend die Hände waschen und desinfizieren. Dafür gebe es schon sehr lange Regeln und Richtlinien – „da nutzt auch ein Bundesgesetz nichts“, so Tönne. Er stellte gegenüber DAZ.online klar: Wenn er von Online-Diensten mit dem Satz zitiert werde, „Klinikapotheker wollen kein Hygienegesetz“, so treffe dies so nicht zu.


Peter Ditzel