Jahresbericht Bundesversicherungsamt

BVA will Rabattverträge streng prüfen

Berlin - 20.08.2010, 11:15 Uhr


Den Abschluss von Rabattverträgen will das Bundesversicherungsamt auch weiterhin kritisch unter die Lupe nehmen. Im vergangenen Jahr kontrollierte die Aufsichtsbehörde nach

Das BVA werde, „gegebenenfalls unter Einsatz aufsichtsrechtlicher Mittel“, darauf drängen, dass nicht ordnungsgemäß ausgeschriebene Rabattverträge beendet werden, heißt es im Bericht. Das betreffe auch Rabattverträge, deren Laufzeit vier Jahre überschreiten. Im Fokus der Aufsichtsbehörde stehen vor allem ältere Sortimentsverträge. Es entspreche mittlerweile „gefestigter Auffassung, dass solche Verträge vergaberechtswidrig sind“.

Inakzeptabel aus Sicht der Aufsichtsbehörde sind ferner so genannte Erweiterungs- und Aufnahmeklauseln in Rabattverträgen. Denn derartige Klauseln, nach denen nicht nur die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Handel befindlichen Arzneien Vertragsgegenstand und damit Gegenstand der Rabattierung seien, sondern auch neu eingeführte Arzneimittel, automatisch in den bestehenden Vertrag mit dem Generikahersteller miteinbezogen würden, verhinderten den Wettbewerb bezüglich des „neuen generischen Arzneimittels“, heißt es im Jahresbericht 2009.

Auf Kritik des BVA stößt zudem der Prämienwettbewerb einiger gesetzlicher Krankenkassen um neue Versicherte. Die Mitgliederwerbung unterliege nicht der freien Disposition der Kassen, schreibt die Aufsichtsbehörde und dürfe nicht dem „Wettbewerb des Teppichhändlers um den Käufer“ gleichen. Das BVA werde streng darauf achten, dass Beitragsmittel der Versicherten nicht „schrankenlos als Provisionen an private Vermittler“ flössen.

„Beide Beispiele zeigen, dass das Bundesversicherungsamt bereits heute auch die Aufgabe einer Wettbewerbsbehörde konsequent ausfüllt“, lobt BVA-Präsident Maximilian Gaßner die Arbeit seiner Behörde.


Lothar Klein