Zusatzbeitrag

Rösler will säumige Versicherte bestrafen

12.08.2010, 11:34 Uhr


GKV-Versicherte, die den künftig von den gesetzlichen Krankenkassen verlangten Zusatzbeitrag nicht bezahlen, sollen mit einem Aufschlag von zwei Prozentpunkten auf den

Danach sollen säumige Versicherte statt 8,2 Prozent 10,2 Prozent zahlen. Die Krankenkasse soll den Arbeitgeber über die Zahlungsunwilligkeit des Versicherten informieren. Der Arbeitgeber soll dann zwei Prozentpunkte auf den allgemeinen Beitragssatz aufschlagen und an die Krankenkasse abführen. Ob dieser Vorschlag den jetzt einsetzenden politischen Beratungsprozess übersteht, ist fraglich. Experten sehen in dieser Regelung kritische Abgrenzungen zum Datenschutz. Auch politisch könnte dieser Vorschlag auf Widerstand stoßen.

Um den beabsichtigten Sozialausgleich umzusetzen, sollen die Krankenkassen die wie bei Selbstständigen das Gesamteinkommen der Versicherten, die mehrere Jobs haben, berechnen. Die Umsetzung läge bei den Arbeitgebern. Jedes Jahr im Herbst soll geschätzt werden, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Folgejahr sein muss, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Übersteigt dieser Zusatzbeitrag zwei Prozent des Versicherteneinkommens, wird der Differenzbetrag vom allgemeinen GKV-Beitrag wieder abgezogen.

Für die 2,9 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie für Hartz-IV-Empfänger übernehmen die Träger der Unterstützungsleistung den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.


Lothar Klein