Versandhandel

Trotz Bedenken: Union hält an Pick-up-Verbot fest

Berlin - 04.08.2010, 10:44 Uhr


Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hält die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Pick-up-Verbot fest: "Die Unionsfraktion ist dafür, das Verbot trotz aller verfassungsrechtlicher

Die Union halte es für ein falsches Signal, "wenn Arzneimittel neben dem Kaugummi-Regal bei Schlecker oder Rossmann bestellt werden können", sagte Spahn weiter. Zuvor hatte bereits CDU-Gesundheitspolitiker Willi Zylajew im DAZ-TV-Interview betont: "Wir haben im Koalitionsvertrag eine Zusage erteilt. Zu der wollen wir auch stehen." Die Arbeitsgruppe Gesundheit suche derzeit nach Formulierungen, um das im Koalitionsvertrag mit der FDP verankerte Pick-up-Verbot umzusetzen. Dies solle noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AMNOG geschehen.

Nach einer rechtlichen Stellungnahme aus dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium hatte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) das Pick-up-Verbot wieder aus den Eckpunkten zum Arzneimarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) gestrichen. Es bestünden "weiter erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", schrieb das Bundesjustizministerium. Und weiter: "Es sind keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf die "klassische" Form zu beschränken, bei der der Endverbraucher per Telefon, Post oder Internet bestellt und das Bestellte direkt ins Haus gebracht bekommt. Mangels hinreichend plausibler Gründe kommt es nicht zu der dann erforderlichen weiteren Prüfung, ob vorhandene Gründe des Gemeinwohls solches Gewicht hätten, dass sie die im Pick-up-Verbot liegende Einschränkung der Berufsfreiheit, Artikel 12 Absatz 1 GG rechtfertigen könnten", heißt es in einem Informationsschreiben an die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen, das DAZ.online vorliegt.

Das Bundesinnenministerium schloss sich dieser Sichtweise an: "Kritisch wird das Verbot der sog. Pick-up-Stellen und die Einschränkung des Versandhandels von Arzneien gesehen, da dadurch auch eine Quelle zum günstigen Bezug von Arzneimitteln verloren geht. Von dieser Regelung profitieren lediglich die Apotheker. Eine Einsparung von Arzneimittelkosten ist hier nicht erkennbar, ganz im Gegenteil. Auch die Argumentation, dass die Pick-up-Stellen die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gefährde, erscheint zweifelhaft. Darüber hinaus bestehen gegen das Verbot der Pick-up-Stellen erhebliche grundrechtliche Bedenken."


Lothar Klein