Arzneimittelfirmen umgehen Zwangsrabatt

BMG will Lücke im Spargesetz schließen

Berlin - 03.08.2010, 11:35 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium will die Umgehung des ab 1. August geltenden erhöhten Zwangsrabattes durch einige Arzneimittelhersteller nicht hinnehmen und das Spargesetz zum 1. Januar 2011 präzisieren: "Das Bundesgesundheitsministerium hatte rechtzeitig die Pharmahersteller vor einem Ausnutzen der gesetzlichen Regeln gewarnt", reagierte der

Sollten einige Pharmaunternehmen die Regelungen zum Preisabschlag und Preismoratorium unterlaufen, bleibe das nun nicht ohne Konsequenzen. Bahr: "Erstens werden wir zum 1. Januar 2011 die Bestimmungen präzisieren. Zweitens wird geprüft, wie durch höhere Abschläge ein möglicherweise entstandener finanzieller Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen werden kann."

Der Hintergrund: Wie schon einmal bei Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nutzen einige Arzneimittelhersteller eine Lücke im Spargesetz von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), um den von sechs auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabatt zu umgehen. Um Preissenkungen zu belohnen, sieht das Spargesetz eine Verrechnung von Preissenkungen nach dem 1. August 2010 mit dem ab dann geltenden erhöhten Zwangsrabatt vor.

Einige Firmen haben aber im Juli ihre Preise für Arzneien zum Teil kräftig erhöht, um sie jetzt wieder zu senken und so den erhöhten Herstellerrabatt zu kompensieren. Das ist offenbar rechtlich möglich, weil im entsprechenden Paragrafen für die Preissenkung ein Bezug zum Preisstichtag 1. August 2009 fehlt.

Jetzt wird im Bundesgesundheitsministerium überlegt, den Stichtag nachträglich mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in den Paragrafen aufzunehmen. Gesetzestechnisch soll dies im Rahmen des AMNOG geschehen. Darüber hinaus wird geprüft, ob das zwischenzeitlich erfolgte Ausnutzen der Gesetzeslücke durch eine nochmalige Steigerung des Zwangsrabattes ab Januar 2011wieder zurückgeholt werden kann.

Laut Nachrichtenmagazin "Spiegel" wurde beispielsweise der Preis für Omnitrope von 1.240 Euro auf 1.377 Euro erhöht. Der Preis für das Krebspräparat Erbitux stieg zum 15. Juli von 1.380 Euro auf 1.517 Euro gehandelt. "Preisschaukel" nennen Experten diese Methode.

Wie viele Arzneimittelhersteller die Preisschaukel nutzen, ist derzeit weder beim GKV-Spitzenverband noch beim BMG bekannt. Bis eine Marktübersicht hergestellt sei, könne es noch Wochen dauern, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber DAZ.online. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) spricht nur von "Einzelfällen".


Lothar Klein