Kartellrecht für gesetzliche Kassen

CSU will Pläne prüfen

Berlin - 28.07.2010, 09:32 Uhr


Der Plan der Koalition, gesetzliche Krankenkassen dem Kartellrecht zu unterwerfen, sollte nach Ansicht das CSU-Gesundheitspolitikers Johannes Singhammer noch einmal genau geprüft werden.

Schon heute nutze die Kommission ihre Zuständigkeit für Wettbewerbsfragen immer wieder, um in das nationale Recht der Mitgliedstaaten einzugreifen. „Ich halte es daher für nötig, diesen Teil der Arzneimittelreform im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal daraufhin zu prüfen“, so Singhammer.

Bislang gilt für Krankenkassen – etwa bei der Ausschreibung von Rabattverträgen – nur das europäische Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber. Seine Einhaltung wird von den Versicherungsaufsichten überwacht. Bei Rechtsstreitigkeiten sind die Sozialgerichte zuständig. Künftig soll auch das allgemeine Wettbewerbsrecht für die gesetzlichen Kassen gelten. Dessen Einhaltung soll dann das Bundeskartellamt kontrollieren. Für Klagen gegen Verstöße der Kassen sind nicht mehr die Sozialgerichte zuständig, sondern die Kartellsenate der Zivilgerichte. „Wir müssen darauf achten, dass es dadurch nicht zu einer Konkurrenz zwischen Sozial- und Kartellgerichten mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Kassen kommt“, sagte Singhammer. Dies müsse unbedingt vermieden werden. „Wir haben in der Sache keinen Streit, sondern wir wollen eine bestmögliche Lösung erreichen“, betonte er.

Vor allem die AOK hatte in den letzten Wochen vehement gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministers protestiert. Sie ist besonders betroffen, da ihre Praxis, die Rabattverträge für alle Ortskrankenkassen der Länder von einer AOK aushandeln zu lassen, künftig als wettbewerbswidriges Kartell verboten werden könnte. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg, sieht durch die geplante Neuregelung eine neue Klageflut auf die Kassen zukommen. Er hält die Pläne für rechtlich nicht haltbar – unterstützt sieht er sich durch ein im Auftrag der AOK erstelltes Rechtsgutachten. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme des Kartellrechts in das Sozialgesetzbuch gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt, verfassungsrechtlich bedenklich ist und schwerwiegende Folgen für die gesetzliche Krankenversicherung hat.


Kirsten Sucker-Sket