Novelle der Packungsgrößenverordnung

AOK begrüßt Pläne der Bundesregierung

Berlin - 26.07.2010, 13:30 Uhr


Die AOK begrüßt die geplante Änderung der Packungsgrößenverordnung. „Es wird höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt wird“, sagte der Vize-Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg Dr. Christopher Hermann.

Mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung, die im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) vorgesehen ist, soll genau geregelt werden, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. In der Vergangenheit hatte die bestehende Regelung für Zwist zwischen Kassen – insbesondere der AOK – und Herstellern gesorgt. Man war sich uneins, wie das Erfordernis der „identischen“ Packunggröße zu verstehen ist, das für die Substitution Voraussetzung ist. Die Regierungskoalition will hier mit dem AMNOG für Klarheit sorgen: Als identisch im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V sollen künftig Packungsgrößen mit dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen gelten – und diese werden in der neuen Packungsgrößenverordnung festgelegt.

Hermann freut sich über die Präzisierung im Sinne der Kassen: „So herrscht abschließend Klarheit für alle Beteiligten und so werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet.“ Dass die vier großen Pharmaverbände die vorgesehene Neuregelung ablehnten, ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber hier auf dem richtigen Weg sei, so Hermann.

Die Herstellerverbände vfa, BPI, BAH und Pro Generika hatten kritisiert, dass die Umstellung der Packungsgrößen nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für den Bestandsmarkt vorgesehen ist. Letzterer ist ihrer Auffassung nach von der Umstellung auszunehmen. Die Verbände betonten, dass ca. 120.000 Packungsgrößen betroffen seien. Ihren Recherchen zufolge müssten mindestens zwei Drittel dieser Packungsgrößen des Bestandsmarktes umgestellt werden, sodass für mindestens 80.000 Packungsgrößen neue Pharmazentralnnummern vergeben werden müssten. Dies würde dazu führen, dass die PZN auf acht Stellen zu erweitern sei und der gegenwärtige PZN-Vorrat spätestens Ende 2012 erschöpft sein werde, argumentieren die Verbände. Auch müssten bei einer Umstellung der Packungsgrößen die Festbeträge komplett neu berechnet werden. Dies würde insbesondere für den GKV-Spitzenverband zu einem immens hohen Arbeitsaufwand führen.

Daher fordern die Herstellerverbände, die Packungsgrößenverordnung aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AMNOG auszugliedern. Die Systematik einer neuen Packungsgrößenverordnung und die mit einer Umstellung der Packungsgrößen verbundenen Änderungen für den gesamten GKV-Arzneimittelmarkt müssten zunächst umfassend diskutiert werden.


Kirsten Sucker-Sket