Apothekenbetriebsordnung

Annäherung zwischen Apotheken und BMG

Berlin - 15.07.2010, 20:00 Uhr


Eine Annäherung zwischen den Positionen der Apotheken und dem Bundesgesundheitsministerium hat die fünfstündige „informelle Erörterung“ über die umstrittene Apothekenbetriebsordnung gebracht. Das Gespräch sei „sehr konstruktiv“ verlaufen

Neben dem BVDAK hatte das BMG die ABDA, die Bundesapothekerkammer sowie die Bundesverbände Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Krankenhausapotheker (ADKA), der Deutschen Apotheker (BVDA) und der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) zum Gespräch nach Bonn eingeladen.

Konkrete Vereinbarungen gab es bei dem Treffen am Donnerstag nicht. Aber: „Wenn unsere Vorschläge in den nächsten Entwurf eingearbeitet werden, sind wir mit der ApBetrO auf einem guten Weg“, sagte Hartmann. Offen geblieben ist, wann das BMG den offiziellen Referentenentwurf vorlegen will und ob die neue ApBetrO noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.

Zunächst haben die Verbände jetzt Gelegenheit, ihre Positionen und Hinweise nochmals schriftlich in den nächsten vier Wochen einzureichen. Das BMG habe zugesagt, im bekannt gewordenen Entwurf missverständliche Formulierungen zu überarbeiten und damit bereits einige kontroverse Punkte zu entschärfen.

So stellte das BMG klar, dass der Regelung zum Nachtdienstzimmer in der Neufassung der ApBetrO klarer gefasst werden soll. Damit sollen Nachtdienstzimmer weiterhin zur Fläche von mindestens 110 Quadratmetern dazu gezählt werden können. Allerdings sollen externe Räume nicht mehr akzeptiert werden.

Entschärft werden soll offenbar auch die Regelung zur Anwesenheitspflicht des Apothekenleiters. Das BMG hatte eine Meldepflicht vorgesehen und nur drei Fehltage gestatten wollen. Im Gespräch mit den Verbänden zeigte sich das BMG offen für eine großzügigere Regelung. Diskukiert wurde über eine oder sogar zwei Wochen.

Diskutiert wurde auch die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten. Hier zeigte sich das BMG offen für eine praktikablere Regelung. Es soll die Aufsichtspflicht des Apothekeleiters strenger kontrolliert werden.

Abgerückt ist das BMG nach dem Eindruck von Teilnehmern der Gesprächrunde von einer generellen Rücknahmepflicht bereits abgegebener Arzneimittel durch die Apotheken. Darüber sei kontrovers diskutiert worden. Offenbar will das BMG die Rücknahme jetzt auf Arzneimittel aus Heimen und Krankenhäusern eingrenzen.

Ob PTA künftig alle Rezepte vor der Abgabe vorzeigen müssen, blieb offen. Die Verbände haben auf die alltägliche Praxis hingewiesen. Der Vorschlag wurde unterbreitet, den PTA-Beruf aufzuwerten und so die eigenständige Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneien zu ermöglichen.

Ausnahmen in Einzelfällen soll es offenbar geben von der eindeutigen räumlichen Abgrenzung der Rezeptur, wenn sich in der Apotheke dafür keine baulichen Voraussetzungen finden. Grundsätzlich will das BMG aber an seiner Position festhalten, wonach Rezepturarbeitsplätze künftig „allseitig begrenzt“ sein müssen.

Apothekerverbände und BMG waren sich einig, dass es in Apotheken grundsätzlich sogenannte Diskretionszonen für ungestörte Beratung geben soll. Es könnte aber auf konkrete Vorgaben in der ApBetrO verzichtet werden, war der Eindruck von Gesprächsteilnehmern. Die konkrete Ausgestaltung der Diskretionszone könnte demnach dem Apothekeninhaber überlassen bleiben.

Kontrovers und ohne Annäherung diskutiert wurde die vorgesehene Begrenzung des Angebotes von Nicht-Arzneimittel auf 30 Prozent der Gesamtoffizinfläche.

Eine ausführliche Debatte gab es um die Regeln der Guten Herstellungspraxis. Die Apotheker verwiesen auf die bereits existierenden Vorschriften der Bundesapothekerkammer. Das BMG gestand offenbar zu, in den Formulierungen nicht auf die EU-GMP Bezug zu nehmen, sondern den Begriff „gute Herstellungspraxis“ zu verwenden. Das würde bedeuten, dass die strengeren Maßstäbe für Arbeitsplätze in der pharmazeutischen Indusrie nicht vollständig auf die Apotheken Anwendung finden.

Fazit: Das Gespräch brachte offenbar eine erste Annäherung. „Das BMG hat unsere Argumente wohlwollend zur Kenntnis genommen“, fasst Hartmann seinen Eindruck gegenüber DAZ.online zusammen. „Wir wissen aber noch längst nicht, was sich davon im Referentenwurf wiederfinden wird.“


Lothar Klein