Plötzliche Wende beim Kassenabschlag

Senkung auf 1,75 Euro kann vorläufig umgesetzt werden

Berlin - 10.05.2010, 20:22 Uhr


Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat der Beschwerde des Deutschen Apothekerverbandes im Eilverfahren stattgegeben und die sofortige Vollziehung der

Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Entscheidung der Schiedsstelle geklagt. Wegen der aufschiebenden Wirkung dieser Klage konnte die Senkung des Kassenabschlages bisher nicht umgesetzt werden. Gegen diese aufschiebende Wirkung hatte wiederum der Deutsche Apothekerverband geklagt. Das Sozialgericht Berlin hatte diesen Eilantrag abgewiesen. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung war nun vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich. Das Gericht urteilte bereits am 5. Mai, doch wurde die Entscheidung erst am 10.  Mai bekannt. Das Hauptsacheverfahren bleibt von dieser Entscheidung im Eilverfahren unberührt.

Das Landessozialgericht führt aus, dass die Folgen der Entscheidung rein finanzieller Natur sind und durch eine Rückabwicklung ausgeglichen werden könnten, die nicht schwieriger als eine normale Abrechnung sei. Außerdem heißt es, ein Obsiegen der Krankenkassenseite dürfte eher unwahrscheinlich sein. Daher dürfte das Vollzugsinteresse der Antragstellerin überwiegen.

Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums und des Hamburger Apothekervereins, erklärte gegenüber DAZ.online, die Rechenzentren könnten den Krankenkassen nun unverzüglich die Rechnungen stellen. Die Beträge würden den Apotheken nach dem Eingang der Zahlungen gutgeschrieben. Dies betreffe das Jahr 2009 und die Monate Januar bis April 2010. Graue zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts, gab aber zu bedenken: „Dies ist keine endgültige Entscheidung. Das Hauptsacheverfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen.“ Die Apotheker sollten daher Rückstellungen für den Fall bilden, dass das Hauptsacheverfahren ungünstig ausgeht.


Dr. Thomas Müller-Bohn