Kabinett beschließt Eckpunkte

Abgeschwächtes Bekenntnis zum Pick-up-Verbot

Berlin - 28.04.2010, 12:19 Uhr


Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vorgelegten Eckpunkte zur Arzneimittel-Versorgung beschlossen. Eine Änderung gab gegenüber den bislang vorliegenden Eckpunkten: Bei den Pick-up-Stellen.

In den heute vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten heißt es nun: „Für die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken soll der Missbrauch des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen unterbunden werden“. Zuvor hieß es noch, der Missbrauch „wird“ unterbunden. Hintergrund dieser Abschwächung ist möglicherweise ein noch ausstehendes Gutachten des Bundesjustizministeriums zur Zulässigkeit von Pick-up-Stellen, dessen Ergebnis zunächst abgewartet werden soll.

Rösler erklärte im Anschluss an die Kabinettssitzung, mit dem Maßnahmenbündel werde die medizinische Versorgung der Menschen und die Innovationsfähigkeit in Deutschland gesichert. Das Paket sei „ein Dreiklang von kurzfristig wirksamen Maßnahmen, Deregulierung und strukturellen, langfristig wirksamen Veränderungen“. Er betonte, dass der Zugang zu neuen, innovativen Medikamenten erhalten bleibe, die Preise für Arzneimittel aber „nicht mehr von den Herstellern diktiert“ würden. „Wir sind es den Versicherten schuldig, dass Beitragsmittel effektiver eingesetzt werden. Wer Innovationen will, muss dafür sorgen, dass diese auch bezahlbar sind“, sagte Rösler.

Kurzfristig wird der Herstellerabschlag für alle Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen, zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2013 von sechs auf 16 Prozent erhöht. Für die Geltungsdauer des erhöhten Abschlags gilt ein Preisstopp. Preiserhöhungen werden durch einen Zusatzrabatt in gleicher Höhe für die GKV neutralisiert. Preisbasis ist der 1. August 2009. Diese kurzfristig wirksamen Maßnahmen sollen den Raum für strukturelle Änderungen schaffen.

Zu den strukturellen Änderungen zählt, dass Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen müssen. Arzneimittel, die keinen Zusatznutzen aufweisen, werden in eine bestehende Festbetragsgruppe eingruppiert. Wird ein Zusatznutzen im Vergleich zu bereits im Markt befindlichen Arzneimitteln nachgewiesen, sollen die Krankenkassen mit dem jeweiligen Hersteller in Preisverhandlungen treten.

Darüber hinaus versprechen die Eckpunkte eine Deregulierung der bestehenden Steuerungsinstrumente. Unter anderem sollen Rabattverträge für Generika „wettbewerblicher und patientenfreundlicher“ gestaltet werden. So sollen Patienten z.B. die Möglichkeit erhalten, im Rahmen einer Mehrkostenregelungen auch nicht rabattierte Arzneimittel auszuwählen. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.


Kirsten Sucker-Sket