AOK-Rabattverträge

BAH: Rabattverträge nicht schön reden

Berlin - 31.03.2010, 10:54 Uhr


Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller wirft der AOK vor, Tatsachen zu verdrehen: Die Behauptung, Rabattverträge brächten wegen ihrer zweijährigen Laufzeit eine höhere Verordnungskonstanz, sei unzutreffend. Daten von IMS Health zeigten vielmehr, dass die Häufigkeit von Therapiewechseln sprunghaft angestiegen sei.

Schon seit Monaten bemüht sich der BAH durch Studien zu belegen, welche Gefahren Rabattverträge für die Therapietreue der Patienten mit sich bringen. Am Chefverhandler der AOK-Verträge, Christopher Hermann, prallt die Kritik ab: Es handle sich um „Prodomo-Studien“ – eine führe zu einer „Frau mit eine Stada-Professur“, die andere zu ratiopharm, sagte er im Vorfeld des Starts der vierten Rabattvertragsrunde am 1. April. „Die Umstellung ist das Problem, nicht der Rabattvertrag“, so Hermann. Versicherten-Befragungen der AOK zeigten vielmehr, dass großes Verständnis für die Rabattverträge bestehe.

Nun verweist der BAH auf Daten von IMS Health. Sie zeigten, dass sich bei dem Cholesterinsenker Simvastatin – einem der verordnungsstärksten rabattgeregelten Wirkstoffe – die Zahl der Patienten, bei denen das Präparat gewechselt wurde, infolge der Rabattverträge knapp verfünffacht (+479 Prozent) habe. Im Durchschnitt über die von IMS Health untersuchten Wirkstoffe sei die Zahl der Fälle, in den Patienten umgestellt wurden, um 10 Prozent gestiegen. Verordnungskonstanz kann der Verband da nicht erkennen.

Für „genauso irreführend und falsch“ hält der BAH die AOK-Aussage, Rabattverträge seien wirtschaftspolitisch unbedenklich und förderten den pharmazeutischen Mittelstand: Ökonomische Gutachten, Marktbeobachtungen des BAH und eine Analyse des Bundeskartellamts zeigten, dass Rabattverträge einen ruinösen Verdrängungswettbewerb unter den Anbietern bewirken und zu einer volkswirtschaftlich nicht wünschenswerten Oligopolbildung im Arzneimittelmarkt führen. Die Bundesregierung habe dies erkannt und versuche dieser Entwicklung mit einer Stärkung des Wettbewerbsrechts gegenzusteuern, betont der BAH.

Allerdings: Der BAH hält die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen, um der medizinischen und wirtschaftspolitischen Problematik der Rabattverträge zu begegnen, für untauglich. Die negativen Auswirkungen der Verträge stünden in keiner Relation zu den kurzfristig erzielbaren Einsparungen. Der Verband werde daher mit weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen die medizinischen Folgen der Rabattverträge und die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung der Solidargemeinschaft dokumentieren.


Kirsten Sucker-Sket