Rabattverträge

Union gegen Substitutionsgebot bei Festbetragsarzneien

Berlin - 22.03.2010, 11:19 Uhr


CDU und CSU haben ihre Vorschläge für eine Reform der Arzneimittelpreisfindung miteinander abgestimmt. In einem DAZ.online vorliegenden gemeinsamen Papier bleiben die erheblichen Bedenken gegen die Rabattverträge bestehen. Zugleich werden die Verträge als wichtiges Wettbewerbselement gewürdigt, das aber überarbeitet werden müsse.

Bereits vor drei Wochen hatten Spahn und Hennrich ihre Vorschläge unterbreitet – nun haben sich die CDU-Politiker mit den Kollegen der CSU abgestimmt. Das jetzt vorliegende Papier ist auch vom stellvertretenden Unionsfraktionschef Johannes Singhammer und dem Vorsitzenden des CSU-Arbeitskreises Arbeit, Soziales und Gesundheit Max Straubinger unterzeichnet.

Die ursprüngliche kritische Vorrede zum Instrument der Rabattverträge im generischen Bereich bleibt im neuen Konzept erhalten. Allerdings wurden die ursprünglichen Vorschläge entschärft. Es heißt nun, es sei „notwendig, die Regelungen zu Rabattverträgen mit dem Ziel einer besseren Transparenz und Wettbewerbsgerechtigkeit zu überarbeiten“. Spahn und Hennrich hatten zuvor dafür plädiert, Rabattverträge vornehmlich im Rahmen besonderer Versorgungsformen wie der Integrierten Versorgung zum Einsatz kommen zu lassen. Zudem sollte – um das Festbetragssystem zu stärken – das generelle Substitutionsgebot bei Rabattverträgen entfallen. Nunmehr heißt es im Unionspapier, die Austauschpflicht der Apotheker solle entfallen, „soweit  es  sich  um  Arzneimittel  handelt, die einer Festbetragsregelung unterliegen“.

Präzisierungen gab es auch beim Vorschlag, wie das durch  die  bestehenden  Rabattverträge  ausgeschöpfte  Einsparvolumen der Versichertengemeinschaft erhalten bleiben soll: Als Ersatz soll es per Gesetz eine entsprechende Anhebung des Rabatts für Generika von mindestens zehn Prozent (von 10% auf 20% bei Generika in einer  Festbetragsregelung  und  von  16%  auf  26%  bei  Generika  ohne Festbetragsregelung) geben, verbunden mit einem dreijährigen Preismoratorium.

Als kurzfristig wirksame Einsparbeiträge nennt das Papier ein Preismoratorium für Arzneimittel (Preisbezugspunkt 1. Januar 2010 oder eher früher), das befristet bis zum 31. Dezember 2013 gelten soll. Zudem wird vorgeschlagen, mittels eines internationalen Preismonitorings die Preise aller patentgeschützter Arzneimittel auf dem deutschen Markt mit denen auf bedeutenden Referenzmärkten zu vergleichen. Soweit sie in Deutschland mehr als 20 Prozent nach oben abweichen, sollen sie angepasst werden. Da die vorgeschlagenen Maßnahmen zur strukturellen Neuordnung des Arzneimittelbereichs frühestens in zwei bis drei Jahren ihre tatsächliche Wirkung voll entfalten könnten, soll überdies ab 2011 der Herstellerrabatt auf Originalpräparate bzw. patentgeschützte Arzneimittel um zehn Prozentpunkte (von 6% auf 16%) erhöht werden. Dies entspreche einem jährlichen Einsparvolumen von 1,1 Mrd. Euro. Einsparungen auf Seiten des pharmazeutischen Großhandels, wie sie das Bundesgesundheitsministerium ins Spiel gebracht hat, sieht das Papier nicht vor.

Singhammer zufolge will die Union bereits diese Woche zusammen mit der FDP über das Konzept beraten. „Unser Ziel ist es, so rasch wie möglich zu Eckpunkten zu kommen", so der der Unions-Fraktionsvize. Auch Spahn zeigte sich zuversichtlich. „Unsere Vorschläge sind eine gute Basis für die Gespräche mit dem Koalitionspartner." Zwar gebe es an einigen Stellen unterschiedliche Ansätze. Dies werde sich jedoch ausräumen lassen.


Kirsten Sucker-Sket


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