Gesundheitsreform

BMG will langfristige Wirkungen der Rabattverträge beobachten

Berlin - 18.03.2010, 12:35 Uhr


Gesundheits-Staatssekretär Stefan Kapferer (FDP) ist zuversichtlich, dass zum 1. Januar 2011 der erste Schritt in ein Prämiensystem in Kraft treten kann - dieser Termin ist auch für die Pläne im Arzneimittelbereich avisiert.

Kapferer verteidigte den geplanten Einstieg in ein Prämiensystem. Würde man am bestehenden System festhalten, müsste 2011 der einheitliche Beitragssatz angehoben werden. Denn noch mehr Steuergelder gebe der Haushalt nicht her und auch die derzeit gedeckelten Zusatzbeiträge könnten das erwartete Defizit nicht auffangen. Einen Ausweg aus dieser Lage sieht man im BMG nur in individuellen Zusatzprämien der gesetzlichen Kassen.

So wie die Prämie nicht zuletzt für mehr Wettbewerb unter den Kassen sorgen soll, werde man parallel auch auf der Ausgabenseite die Wettbewerbs- und Vertragselemente stärken. Mit den Rabattverträgen für Generika sei es bereits kurzfristig zu mehr Wettbewerb und zu Einsparungen gekommen. Allerdings, so Kapferer, werde man sich auch die langfristigen Folgen der Rabattverträge genau anschauen. Was man nicht wolle sei, dass  infolge der Verträge auf der Anbieterseite Oligopole oder gar Monopole entstehen. Gegenwärtig sei allerdings noch eher eine Marktverschiebung innerhalb größerer Konzerne zu beobachten. Tochtergesellschaften ohne Außendienst könnten Zuwächse verzeichnen, die in anderen Töchtern mit kostspieliger Struktur verloren gingen. „Einen dramatischen Niedergang der Generikaindustrie sehen wir noch nicht“, so Kapferer. Dennoch werde man die Situation beobachten und darüber reden, wie dem Kellertreppeneffekt bei den Generikapreisen zu begegnen ist. Auch die langfristigen Compliance-Probleme von Rabattverträgen seien dem Ministerium bewusst. Daher prüfe man derzeit, ob es ein Verfahren geben kann, dass es Patienten ermöglicht durch eine Aufzahlung beim bekannten Präparat zu bleiben.

Kapferer bekräftigte zudem, dass für die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel „Anreize“ für eine zügige Aufnahme von Vertragsverhandlungen über Preise geschaffen werden sollen. Wer nicht schnell genug ein Verhandlungsergebnis aufweisen kann, muss eine Kosten-Nutzen-Bewertung verbunden mit Erstattungshöchstbeträgen hinnehmen. Darüber hinaus verhehle er nicht, dass man im BMG über weitere Einsparungen auf Ebene des Großhandels und der Apotheken diskutiere. Was den Apothekenabschlag betrifft, so wolle man zunächst abwarten, wie das vom GKV-Spitzenverband angestrengte Klageverfahren gegen den Schiedsspruch ausgehe. Vorher werde man hier nicht tätig werden, so Kapferer. Die vom Schiedsamt beschlossene Absenkung des Abschlags von 2,30 auf 1,75 Euro werde im Ministerium weiterhin kritisch gesehen.


Kirsten Sucker-Sket