Patentgeschützte Arzneimittel

CDU-Politiker für konditionierte Erstattungsfähigkeit

Berlin - 10.03.2010, 13:21 Uhr


In der Union gibt es Zustimmung zum Plan des Gesundheitsministers, für patentgeschützte Arzneimittel ein Schnellverfahren zur Nutzenbewertung einzuführen. Vorgeschlagen wird zudem eine konditionierte Erstattungsfähigkeit für Innovationen.

In einem DAZ.online vorliegenden Papier mit Vorschlägen zur Reform der Arzneimittelpreisfindung fordern die CDU-Abgeordneten Jens Spahn und Michael Hennrich, dass nach Zulassung eines neuen Medikamentes „mittels einer kurzfristigen Einordnung im Schnellverfahren auf Basis der klinischen und ggf. weiterer Studien zwischen Medikamenten mit therapeutischem Zusatznutzen und solchen ohne therapeutischen Zusatznutzen unterschieden“ wird. Zudem soll die Bildung von Festbetragsgruppen für Analogpräparate vereinfacht und die Nutzenbewertung solcher Arzneimittel als Grundlage für Therapiehinweise und -ausschlüsse gestärkt werden.

Bei den innovativen Arzneimitteln sprechen sich Spahn und Hennrich für eine konditionierte Erstattungsfähigkeit aus. Sie verweisen darauf, dass eine Kosten-Nutzen-Bewertung nur dann als Grundlage für die Festlegung eines Höchstbetrags dienen könne, wenn hinreichende Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Arzneimittels nach den Grundsätzen evidenzbasierter Medizin vorliegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss und der pharmazeutische Hersteller sollen nach Vorstellung der Unionspolitiker innerhalb von vier Wochen nach Zulassung eine „angemessene Frist“ zur Vorlage von Versorgungsstudien und die darin zu behandelnden Schwerpunkte vereinbaren. Diese Ergebnisse sollen dann zusammen mit klinischen Studien Basis einer anschließenden Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) oder für Direktverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen sein. Die Frist soll dabei maximal drei Jahre betagen. Lege der Hersteller keine oder unzureichende Studienergebnisse vor, erfolge die Festsetzung eines Höchstbetrages.

Damit eine sachgerechte und umfassende Bewertung neuer Arzneimittel durch das IQWiG erfolgen kann, wollen Spahn und Hennrich eine Verpflichtung für den Hersteller, alle Studien aus allen Phasen der Entwicklung unabhängig vom Ergebnis auch tatsächlich zu registrieren und – insoweit patentschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen – zu veröffentlichen.

Weiterhin schlagen die beiden Gesundheitspolitiker die Etablierung eines internationalen Preismonitorings vor: Die Preise aller patentgeschützter Arzneimittel auf dem deutschen Markt sollen mit denen auf bedeutenden Referenzmärkten verglichen werden. Soweit sie mehr als 20 Prozent nach oben vom deutschen abweichen, sollen sie angepasst werden.

Da die in dem Papier vorgeschlagenen Maßnahmen frühestens in zwei bis drei Jahren ihre tatsächliche Wirkung voll werden entfalten könnten, setzen Spahn und Hennrich zunächst auf einen „Pharma-Soli“: Der Herstellerrabatt soll um zehn Prozentpunkte erhöht werden – verbunden mit einem dreijährigen Preismoratorium bezogen auf die Preise am 1. Oktober 2009. Dies entspreche einem jährlichen Einsparvolumen von 1,1 Mrd. Euro, heißt es in dem Papier.

Spahn und Hennrich werden ihre Vorschläge diese Woche zur Klausurtagung der Union vorlegen. Am Freitag wird man dort über die Gesundheitspolitik sprechen. Bis dahin wird sich auch Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit seinen Vorschlägen zu einer Reform des Arzneimittelmarktes zurückhalten.


Kirsten Sucker-Sket