Zusatzbeiträge

Kartellamt prüft neun Krankenkassen

Berlin - 22.02.2010, 12:40 Uhr


Wegen der zeitgleichen Ankündigung der Erhebung von Zusatzbeiträgen hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen neun gesetzliche Krankenkassen eingeleitet. Es geht dem Verdacht nach, dass

Ausgelöst wurde die Prüfung des Kartellamtes unter anderem durch die gemeinsame Pressekonferenz mehrerer Kassen am 25. Januar, auf der die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt worden war. Gegenstand des Verwaltungsverfahrens ist die Frage, ob der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zugrunde gelegen haben. Das Bundeskartellamt prüft nicht die Angemessenheit der angekündigten Zusatzbeiträge. Weil es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, drohen den Kassen keine Bußgelder. Es kann allenfalls eine Aufforderung zur Unterlassung ergehen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies den Verdacht von Absprachen zurück. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn bezeichnete das Vorgehen als unsinnig. Das Bundesversicherungsamt hatte zuletzt die Krankenkassen gegen den Verdacht der Kartellabsprache in Schutz genommen.

 GKV-Verbandssprecher Florian Lanz rechtfertigte die Zusatzbeiträge als Konsequenz aus der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds. „Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Zusatzbeiträge ergeben sich aus den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und müssen erst für jede einzelne Kasse individuell von der Kassenaufsicht genehmigt werden“, sagte Lanz.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Spahn sieht nach eigenen Angaben keine Hinweise auf eine Kartellbildung. „Wenn Kassen zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge erheben und sie zusammen nur einen kleinen Marktanteil haben, dann sehe ich nicht, wie man von einem Kartell sprechen kann“, sagte Spahn der in Stuttgart erscheinenden Zeitung „Sonntag aktuell“. Dagegen bezeichnete FDP-Fraktionsvize Ulrike Flach das Vorgehen als „folgerichtig“. Nun müsse sich zeigen, ob Krankenkassen wirklich wie normale Unternehmen zu behandeln seien.


Lothar Klein