Patentstreit um Umckaloabo

Europäisches Patentamt widerruft Umckaloabo-Patent - Schwabe wehrt sich

Stuttgart - 27.01.2010, 09:49 Uhr


Im Patentstreit um den in Umckaloabo enthaltenen Pelargonium-Extrakt hat das Europäische Patentamt das Patent widerrufen. Der Hersteller Dr. Willmar Schwabe, der Umckaloabo in Deutschland über seine Tochterfirma Spitzner Arzneimittel vertreibt, will

Im März 2008 hatten neben pharmazeutischen Unternehmer das African Center for Biosafety mit Unterstützung weiterer Organisationen wie dem Evangelischen Entwicklungsdienst gegen ein im Juni 2007 erteiltes Europäisches Patent der Firma Schwabe geklagt. Dieses Patent bezieht sich auf den Herstellungsprozess des in Umckaloabo enthaltenen Pelargonium-sidoides-Extrakts und gewährt dem Unternehmen einen zwanzigjährigen europaweiten Schutz auf Herstellung, Verkauf, Import und Export der extrahierten Bestandteile. Dagegen regte sich Widerstand. Das African Center for Biosafety sprach von einer in der Phytomedizin üblichen Extraktionsmethode und sah in der Patentierung einen Diebstahl von traditionellem Wissen. Nun hat das Europäische Patentamt am 26. Janaur 2010 das Patent widerrufen. Das beschriebene Verfahren zur Extraktion sei ausreichend bekannt gewesen und damit aus patentrechtlicher Sicht keine Erfindung, so die Begründung. Die Kläger sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt. Der Evangelische Entwicklungsdienst spricht von einem großen Erfolg im Kampf gegen die Biopiraterie.

Schwabe interpretiert das Urteil dagegen völlig anders. In einer Stellungnahme heißt es: „Besonders wichtig an dieser Entscheidung ist für uns, dass damit der Vorwurf der Biopiraterie, d.h. der Vorwurf der unrechtmäßigen Aneignung von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen eindeutig zurückgewiesen wurde.“ Das Patent stelle keine Verletzung der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten dar. Es sei eindeutig festgestellt worden, dass das Patent in keiner Weise auf die Monopolisierung der Pflanze Pelargonium sidoides abzielt. Zudem sei klargestellt worden, dass das Herstellungsverfahren neu ist, was bedeutet, dass das Patent nicht im Entferntesten traditionelles Wissen verwende. Schwabe zeigt sich über den Widerruf nicht überrascht. Dass das Patent aus technischen Gründen, die die erfinderische Tätigkeit betreffen, vorläufig widerrufen wurde, sei angesichts der anspruchsvollen Maßstäbe, die das Europäische Patentamt anlegt, nicht ungewöhnlich. In dieser Detailfrage strebe man nun eine abschließende Klärung im Beschwerdeverfahren an. Das Beschwerdeverfahren hat aufschiebende Wirkung. Sollte der Widerruf allerdings rechtskräftig werden, wird sich die Konkurrenz von Schwabe freuen, die gerne auch von dem umsatzstarken Phytopharmakon profitieren möchte.


Dr. Doris Uhl