Arzneimittelversorgung

Stolz: 30 Steuerungsinstrumente sind zu viel

Stuttgart - 22.01.2010, 09:19 Uhr


Die baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hält eine Reform der Arzneimittelversorgung für dringend notwendig: „Es kann nicht sein, dass wir mit fast

Der Instrumentenkasten zur Ausgabensteuerung bei Medikamenten ist bekanntlich vielfältig bestückt: Festbeträge, Rabattverträge, die Aut-idem-Regelung, Richtgrößenvereinbarungen und die Möglichkeit, Arzneimittel aus der GKV-Versorgung auszuschließen, sind nur einige von ihnen. „Bei den meisten dieser Vorgaben handelt es sich um Kostendämpfungsinstrumente, die bestenfalls mit einer beschränkten Steuerungswirkung versehen sind“, monierte die Ministerin am 21. Januar in Stuttgart. Teilweise verstärkten sich die verschiedenen Regelungen, andere höben sie sich gegenseitig auf oder machten sich gegenseitig überflüssig. „Selbst mit der größten Anstrengung und gutem Willen ist ein in sich konsistentes Regelungskonzept jedenfalls nicht zu erkennen“, so Stolz.


Statt dessen brauche man ein „neues System, das auf Transparenz setzt und sich auf einige wenige, dafür aber wirksame Instrumente zur Steuerung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt.“ Auch seien Rahmenbedingungen erforderlich, die einen funktionierenden Wettbewerb ermöglichen, ohne monopolartige Strukturen zu begünstigen. „Hierzu könnten beispielsweise Einzelverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen beitragen. Aber auch eine Kosten-Nutzen-Bewertung kann hilfreich sein“, so die Ministerin, wenn „damit sichergestellt ist, dass nur das von den Krankenkassen übernommen werden muss, was nach anerkannten Standards auch medizinisch sinnvoll erscheint und zu angemessenen Preisen angeboten wird.“

Großen Wert legt Stolz darauf, dass bei einer Neuordnung des Arzneimittelsektors die regionalen Versorgungsstrukturen nicht weiter geschwächt werden. Halte man etwa an der Mengensteuerung über Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen fest, müsse sichergestellt sein, dass die maßgeblichen Grenzwerte auf Landesebene vereinbart werden.. Das gelte auch, wenn auf Bonus-Malus-Regelungen oder Zielvereinbarungen zurückgegriffen werde. „Das muss der regionalen Versorgungswirklichkeit entsprechen“, so Stolz.


Kirsten Sucker-Sket