Zytostatika vom „Grauen Markt“

Apotheker unter Betrugsverdacht

Mannheim - 20.01.2010, 16:11 Uhr


Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen Apotheker aus Mittelbaden Klage erhoben. Der Apotheker steht im Verdacht, im Inland nicht verkehrsfähige Zytostatika auf dem „Grauen Markt“ erworben und bei Krankenkassen zu Preisen der Originalware abgerechnet zu haben.

Der Angeschuldigte verfügt in seiner Apotheke über ein Speziallabor für die Verarbeitung von Zytostatika. Um seine Umsatzspanne zu erhöhen, soll er die zur Zubereitung von Infusionslösungen nötigen Zytostatika auch auf dem „Grauen Markt“ erworben haben. Hierdurch sei es ihm gelungen, gegenüber dem Preis der Originalware rund 20 bis 35 Prozent zu sparen, so die Staatsanwaltschaft. Dabei habe der Angeschuldigte in Kauf genommen, im Inland nicht verkehrsfähige Arzneimittel zu erhalten. Sodann soll er diese über verschiedene Arzneimittelhändler aus dem Ausland bezogenen Zytostatika zur Herstellung von Infusionslösungen verwendet, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen aber den Preis abgerechnet haben, den er nur für im Inland zugelassene Originalprodukte hätte abrechnen dürfen.

Die Anklage wirft dem Angeschuldigten Betrug zum Nachteil von gesetzlichen Krankenkassen, die unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln sowie unerlaubtes Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln vor. Er soll den Ermittlungen zufolge allein zwischen Januar 2006 und Januar 2007 für insgesamt 795 Rezepte nicht verkehrsfähige Medikamente eingesetzt haben. Durch die Abrechnung dieser  Rezepte sei den Krankenkassen ein Gesamtschaden von rund 420.000 Euro entstanden.

Noch nicht abgeschlossen sind laut Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen drei Pharmahändler, von denen der Angeschuldigte die nicht verkehrsfähigen Medikamente teilweise bezogen haben soll. Zudem würden von verschiedenen Staatsanwaltschaften gegen weitere Apotheker Ermittlungen geführt.

Die Staatsanwaltschaft wies zudem darauf hin, dass nicht mehr feststellbar gewesen sei, inwieweit die eingesetzten Medikamente inhaltlich dem Originalpräparat entsprachen. Eigene Überprüfungen zum Wirkstoffgehalt habe der angeschuldigte Apotheker nicht durchgeführt. Soweit im Rahmen von Durchsuchungen bundesweit Zytostatika sichergestellt worden waren, hätten Analysen keine Hinweise darauf ergeben, dass diese wirkstofflos oder gesundheitsschädlich gewesen wären.


Kirsten Sucker-Sket