Schweinegrippe-Impfstoff

Geheimvertrag zwischen GSK und Bund

Berlin - 23.11.2009, 16:16 Uhr


Optimale Gewinnschancen für den Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline (gsk), minimale Ausfall- und Haftungsrisiken, überhöhte Preise, Abnahmeverpflichtung für die Länder – so fällt die Beurteilung des anfangs geheimen Vertragswerks zwischen GSK und dem Bund durch hohe Krankenkassenvertretern aus. Das Handelsblatt

Bereits 2007 seien die Verträge von Bund und Ländern mit dem Pharmahersteller GSK „unter höchster Geheimhaltung“ für die Lieferung eines Pandemie-Impfstoffes abgeschlossen worden, so das Handelsblatt. Das 20-seitige Vertragswerk, das dem Wirtschaftsblatt jetzt vorliege, verlagere die Risiken für die Impfung von 50 Prozent der deutschen Bevölkerung gegen die Schweinegrippe einseitig auf Bund und Länder – und zwar für die rechtzeitige Lieferung der Impfstoffdosen als auch für einen großen Teil möglicher Nebenwirkungen des Impfstoffes Pandemrix.

Krankenkassenvertreter kritisieren laut Handelsblatt-Artikel, dass das Vertragswerk nicht unbedingt von höchstem Verhandlungsgeschick der Länder und des Bundes zeuge. Der Pharmakonzern habe sich optimale Gewinnchancen gesichert und die Ausfall- und Haftungsrisiken weitestgehend minimiert. Außerdem hätten die Verträge angesichts der Kosten von 500 Mio. Euro nicht geheim gehalten werden  dürfen.

Auch der Preis pro Impfdosis von sieben Euro (sechs Euro davon allein wegen des umstrittenen Adjuvans) wird als überhöht kritisiert. Ein Impfstoff mit mehr Wirkstoff und weniger Adjuvans, wie er in den USA einsetzt werde, wäre nur auf rund vier Euro pro Dosis gekommen.

Wie der Beitrag im Handelsblatt weiter berichtet, habe sich GSK mit dem Vertrag lediglich verpflichtet, im Pandemiefall den Ländern ein Viertel ihrer in Dresden produzierten Pandemie-Impfstoffe zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch der Länder auf Bereitstellung der theoretisch berechneten Produktionsmenge innerhalb einer bestimmten Zeit bestehe nicht. Die Länder verpflichteten sich dagegen, jede produzierte Menge abzunehmen, auch bei geringer Impfnachfrage. Auch wenn sich zwischenzeitlich das Grippevirus ändern sollte, bleiben die Länder auf den bereits gelieferten Impfdosen sitzen, so der Handelsblatt-Bericht.

Hinzu kommt, dass der Vertrag eine weitgehende Freistellung des Pharmakonzerns von der Haftung für schädliche Nebenwirkungen des Impfstoffes vorsehe. Nur für die bei der Zulassung bekannten Nebenwirkungen  hafte GSK.

Das Unternehmen nahm zu den Vorwürfen laut Handelsblatt keine Stellung. Ein Firmensprecher habe jedoch Vorwürfe zu den Lieferengpässen zurückgewiesen, außerdem hafte GSK sehr wohl für Gesundheitsschäden durch Pandemrix.


Peter Ditzel