Neue Grippe

Bayern: Jede Apotheke kann den Impfstoff bestellen

München - 22.10.2009, 12:05 Uhr


In der aktuellen Ausgabe der DAZ (DAZ 43, S. 22) wird ausführlich über die Logistik zur Verteilung des Impfstoffes gegen die Neue Grippe in den verschiedenen Bundesländern berichtet. Wie sich erst jetzt herausgestellt hat

Zum Zeitpunkt der Recherche für den Übersichtsartikel (DAZ Nr. 43, S.22) waren viele Einzelheiten noch nicht festgelegt. Inzwischen wurde in Bayern folgende Vorgehensweise vereinbart: Jede der etwa 3500 Apotheken in Bayern erhält von der Apothekerkammer einen Bezugsschein, der sie zum Bezug eines Impfstoffgebindes mit 500 Impfdosen berechtigt. Der Großhandel liefert den Impfstoff nur gegen einen solchen Bezugsschein an die Apotheke aus. Dieses Verfahren verhindert, dass eine Apotheke große Impfstoffmengen erhält und damit die flächendeckende Versorgung untergräbt. Allerdings wird Bayern zunächst voraussichtlich nur etwa 600 Impfstoffpackungen pro Woche erhalten. Die Verteilung auf die Apotheken wird sich dann nach der Nachfrage richten. Daher kann vorerst nicht jede Apotheke ein Gebinde erhalten, aber es gibt – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – kein Auswahlverfahren für die Apotheken, die Impfstoff beziehen. So wird keine Apotheke von der Versorgung ausgeschlossen.


Dr. Thomas Müller-Bohn


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