Rabattverträge

Versicherte in der Versorgungslotterie

Berlin - 15.10.2009, 10:51 Uhr


Noch immer sorgen Rabattverträge für erhitzte Debatten: Gefährden sie die Compliance? Bedrohen sie den Mittelstand? Dass die Meinungen hier noch weit auseinander gehen, zeigte

AOK und Apotheker sind sich mit der letzten Rabattvertragsrunde der AOK näher gekommen. Zum Start der Verträge blickte man zuversichtlich in die Zukunft – die Fehler der Vergangenheit sollten sich nicht wiederholen. Doch dass es noch erhebliche Streitpunkte zwischen der Kasse und der Apothekerschaft gibt, wurde am 14. Oktober bei einer Diskussionsveranstaltung von Pro Generika in Berlin deutlich.

Vor allem die Austauschbarkeitskriterien „gleicher Indikationsbereich“ und „identische Packungsgröße“ in § 129 Abs. 1 SGB V sorgen weiterhin für Zündstoff. Sie sind nicht ausschließlich ein Problem der Rabattverträge, sondern der Aut-idem-Regelung generell – allerdings treten die Schwierigkeiten gerade im Zusammenhang mit den Rabattverträgen zutage. Aus Sicht von Christopher Hermann, dem AOK-Chefunterhändler für die Rabattverträge, ist aber eigentlich alles ganz einfach: Findet der Patient seine eigene Diagnose nicht auf dem Beipackzettel seines Arzneimittels aufgeführt, müsse er eben bei seinem Arzt oder Apotheker nachfragen. Der ABDA-Geschäftsführer für Wirtschaft und Soziales Karl-Heinz Resch warnte hingegen davor, das Problem zu „verniedlichen“. Die Apotheker stünden unter dem Druck des Bundesgesundheitsministeriums und der Kassen, die sie zum Off-Label-Use animierten. Und Resch sieht die Compliance durchaus gefährdet, wenn „Oma Erna“, deren Bluthochdruck behandelt werden soll, plötzlich ein Mittel bekommt, das laut Beipackzettel der Therapie von Prostatabeschwerden dient. Hier gehe es letztlich um die Frage, wer die Therapie bestimmt und die Beratung übernimmt, betonte Resch. „Das ist eine Versorgungslotterie für die Versicherten und greift in die Hoheit der Ärzte und Apotheker ein“, echauffierte er sich. Hermann erklärte dagegen, der ABDA-Vertreter stelle hier ein „abseitiges Problem“ in den Mittelpunkt. Derartige Fälle könnten genauso geschehen, wenn die von den Apothekern geforderte Wirkstoffverordnung Wirklichkeit würde. Resch konterte: „Die Frage, wie wir eine Wirkstoffverordnung umsetzten, ist unsere Sache“.

Was die Packungsgrößen angeht, hält Hermann den gegenwärtigen Omeprazol-Fall, wo es darum geht, ob eine verordnete 100er-Packung gegen eine rabattierte 98er ausgetauscht werden kann, ebenfalls für unproblematisch. Allerdings räumt auch er ein, dass der Austausch einer 100er gegen eine 56er-Packung – die beide als N3 laufen – nicht akzeptabel ist. Sowohl was den Indikationsbereich als auch die Packungsgröße betrifft, sieht Hermann ganz klar die Selbstverwaltung am Zuge. Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband seien bereits seit letztem Winter gefordert, hier eine Lösung zu finden – den Ruf nach dem Gesetzgeber hält Hermann für unbegründet. Resch ist anderer Ansicht: Der Rahmenvertrag sei „an Klarheit nicht zu überbieten“. Allerdings wohl nicht im Sinne der AOK. Er sei daher „gespannt, wie das Thema unter der neuen Regierung gelöst wird“.   

Wie auch immer der Streit ausgehen wird. Bei der AOK bleibt man von den eigenen Rabattverträgen, die pro Gebiets- und Fachlos nur einen Hersteller zum Zuge kommen lassen, überzeugt. Anfänglich hatte die AOK versucht, drei Hersteller pro Wirkstoff unter Vertrag zu nehmen, scheiterte damit aber vor den Vergabekammern. Nun hält Hermann die jetzt gefundene Lösung ohnehin für besser: für die Patienten, die sicher sein können, zwei Jahre immer das gleiche Präparat zu bekommen, und für die mittelständische Industrie. Die Ausschreibungen anderer Kassen aus jüngerer Zeit, die einen Zuschlag für mehrere Bieter pro Los vorsehen, sieht Hermann als weitaus größere Gefahr für die kleinen Hersteller. Gebe es drei oder mehr Anbieter zur Wahl, werde sich der durchsetzen, der die Apotheker „am besten penetrieren konnte“. Nicht zuletzt, so Hermann, lasse sich mit den Verträgen sparen. So würden mittlerweile zwei Drittel der Wirkstoffe der jüngsten Verträge mit den Präparaten der Vertragspartner bedient. Die 22 Wirkstoffe, die in der zweiten Ausschreibungsrunde unter Rabattvertrag gestellt wurden, hätten gar eine Umsetzungsquote von 80 Prozent aufzuweisen.

Nichtsdestotrotz: Auch für Hermann sind die Rabattverträge „nicht der Weisheit letzter Schluss“. Noch mehr Wettbewerbsbelebung verspricht er sich etwa von kassenindividuellen Positivlisten.


Kirsten Sucker-Sket