Kassenabschlag

Schiedsverfahren ist eingeleitet

Berlin - 18.09.2009, 11:37 Uhr


Das Schiedsverfahren zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zur Anpassung des Apothekenabschlags ist offiziell eingeleitet.

Als nächstes ist der GKV-Spitzenverband am Zuge, der ebenfalls eine Stellungnahme abgeben soll. Ein erster Erörterungstermin ist für den 19. Oktober angesetzt. Welche Forderungen beide Seiten stellen werden, ist noch unklar. Die vor gut einem Jahr ins Spiel gebrachte Absenkung des Abschlags von derzeit 2,30 Euro auf 1,70 Euro wird von Kassenseite jedenfalls nicht als gangbar betrachtet.

Der Abschlag, der ursprünglich zwei Euro betrug, ist nach den Vorgaben des § 130 1a SGB V von DAV und GKV-Spitzenverband – den Vertragspartnern des Rahmevertrages – regemäßig „so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“.

Die letzte Anpassung hatte im Jahr 2007 stattgefunden. Damals war der Abschlag zugunsten der Krankenkassen auf die nunmehr gültigen 2,30 Euro erhöht worden. Bei der nächsten Anpassung hoffen die Apotheker, dass auch ihre Leistungen, die sie im Rahmen der neuen Rabattverträge erbracht haben, Berücksichtigung finden.


Kirsten Sucker-Sket