Freiwillige Selbstkontrolle

AKG-Patienten-Kodex als Wettbewerbsregel anerkannt

Berlin - 10.09.2009, 09:54 Uhr


Das Bundeskartellamt hat den Patientenkodex des Vereins "Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen - AKG e. V." als Wettbewerbsregel anerkannt.

"Wir brauchen die Kooperation mit Patientengruppen, um das Wissen der Betroffenen in unsere Arbeit einfließen zu lassen. Was wir nicht haben wollen, ist eine neue Spielwiese für das Marketing", erklärte AKG-Geschäftsführer Kai Christian Bleicken. Deshalb sei es den Mitgliedern des AKG auch verboten, Patientenselbsthilfeorganisationen selber zu gründen. Die unmittelbaren Erfahrungen der Betroffenen seien für die Arbeit der Industrie aber durch nichts zu ersetzen: Wer Kranken sachgerecht und nachhaltig helfen wolle, müsse ihre Bedürfnisse kennen, so Bleicken. Die AKG-Mitglieder hätten sich deshalb entschlossen, verstärkt das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Patientenselbsthilfe zu suchen, die dabei auch materiell und ideell unterstützt und gefördert werden sollen. "Diese Zusammenarbeit muss aber immer fair, transparent und ohne Einflussnahme der Industrie auf die Entscheidungen der Patientenselbsthilfeorganisationen ablaufen.  Durch die Anerkennung als Wettbewerbsregel bekommt der Patientenkodex nun eine größere Bedeutung und Verbindlichkeit" sagte Bleicken.

Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist eigenen Angaben zufolge die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Die interne Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation für die Mitgliedsunternehmen, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein.

Vorreiter für diese Art der Selbstkontrolle war die 2004 von forschenden Arzneimittelherstellern ins Leben gerufene "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA). Der AKG entstand auf Initiative von Mitgliedsfirmen des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), die zuvor ebenfalls Mitglied im FSA waren. Auch der Patienten-Kodex des FSA ist bereits seit einem knappen Jahr eine vom Bundeskartellamt anerkannte Wettbewerbsregel.


Kirsten Sucker-Sket