AOK-Gutachten zur Austauschbarkeit

Pro Generika zweifelt am mathematischen Können der AOK-Gutachter

Berlin - 31.08.2009, 13:05 Uhr


Das von der AOK vorgelegte Rechtsgutachten zur Auslegung des Begriffs „identische Packungsgröße“ hat bei Pro Generika Verwunderung ausgelöst: Kann eine Packung mit 56 Tabletten von der Größe her tatsächlich mit einer 100er-Packung identisch sein?

Hintergrund ist der Rabattvertrag zum Wirkstoff Omeprazol, für den die AOK den Zuschlag an einen Hersteller erteilt hat, der die Normgröße N3 in einer Packungsgröße von 98 Tabletten anbietet. Stehen 100 Tabletten auf dem Rezept, darf der Apotheker dem Patienten nach Auffassung von Pro Generika und den anderen Pharmaverbände die 98er Packung nicht abgeben. Kingreen sieht dies anders. Diese "Hilfsauslegung", so Pro Generika, werde Ärzte und Apotheker, Mathematiker und Patienten "in mehr als nur Erstaunen versetzen". So gebe es Hersteller, die Omeprazol in der Normgröße N3 sowohl in Packungen mit 60 als auch mit 100 Kapseln anbieten. Bei einem Hersteller beinhaltet die N3-Packung sogar nur 56 Tabletten. Der Patient kann mit dieser Packung daher auch nur die Hälfte der Zeit versorgt werden. 

Thomas Porstner, Pressesprecher und Justiziar von Pro Generika, erklärt hierzu: "Wir haben uns ja inzwischen daran gewöhnt, dass die Krankenkassen wesentliche Grundsätze des Arzneimittelrechts ändern wollen, damit ihre Rabattverträge problemlos umgesetzt werden können. Dass ein Gutachter aber jetzt die Grundrechenarten ändern will, ist neu. Zur Umsetzung und Nachahmung zu Lasten der Patienten und Verordner ist dies ganz sicher nicht empfohlen."


Kirsten Sucker-Sket