Schweinegrippe-Impfung

Bund und Kassen einigen sich bei der Finanzierung

Berlin - 13.08.2009, 14:29 Uhr


Nehmen nicht mehr als die Hälfte der Versicherten das Angebot einer Immunisirung wahr, so decken die Kassen die Kosten aus dem vorhandenen Budget. Jenseits dieser Grenze springt der Staat mit Steuermitteln ein.

"Jeder, der sich impfen lassen möchte, soll die Möglichkeit dazu haben", betonte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt heute in Berlin noch einmal den Standpunkt der Regierung. Der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Klaus-Dieter Voß ergänzte, dass auch die Kassen selbst an einer möglichst hohen Impfquote interessiert sind. Der Schutz der Bürger habe Vorrang. Es sei derzeit noch nicht einzuschätzen, wie groß das Interesse der Deutschen an der Impfung letztlich sein wird. Den Kassenvertretern sei es deshalb wichtig gewesen, die Zusicherung der Kostenübernahme mit einem schützenden Limit zu verbinden.

Schmidt betonte, dass die Regierung den Ablauf der Massenimpfungen auch aus Kostengründen so unbürokratisch und einfach wie möglich gestalten wolle. Dabei würde wie geplant Ende September bis Anfang Oktober zunächst mit der Impfung des "Schlüsselpersonals" und Risikogruppen begonnen werden. Letztlich sollten jedoch alle Bürger die Gelegenheit einer Immunisierung haben. Die Durchführung der Schutzimpfung solle, so Schmidt, in den Betrieben, bei den Gesundheitsämtern aber auch beispielsweise in speziellen Impfsprechstunden bei den Ärzten stattfinden. Die Zuständigkeit für das operative Geschäft wie die praktischen Abläufe aber auch beispielsweise die Bestellung zusätzlicher Impfdosen liege klar bei den Ländern, mit denen über das Wochenende entsprechende Gespräche geführt werden sollen. Der Bund selbst stünde den Ländern unterstützend und koordinierend zur Seite und übernähme die internationale Abstimmung.

Voß erläuterte hinsichtlich der Abläufe, dass geplant ist, die Gelder aller Kassen für die Impfung zunächst in einen Fonds fließen zu lassen. Dabei würde voraussichtlich eine Pauschale von rund 30 Euro pro Impfung zugrunde gelegt und Geld für die Hälfte aller Versicherten eingezahlt werden. Sollten die Gelder erschöpft sein, ist es Aufgabe der Länder, zusätzlich notwendige Mittel bereitzustellen. Sollte durch geringes Interesse der Bevölkerung nicht alles verbraucht werden, erhalten die Kassen anteilig Geld zurück.

Bislang ist nur für rund 30 Prozent der Bevölkerung Impfstoff bestellt worden, deren Finanzierung nach den heute bekannt gegebenen Zahlen wohl unproblematisch sein dürfte. Nach ihrer Einschätzung gefragt, wie viele Impfdosen wohl nachbestellt werden müssten, berief sich Ulla Schmidt auf Erfahrungen aus anderen Ländern. Es sei sicher nicht notwendig für alle Bürger Vakzine zu ordern, sie gehe davon aus, dass je nach der weiteren Entwicklung der Pandemie Impfdosen für maximal 80 Prozent der Deutschen ausreichen seien.

Sowohl Ulla Schmidt als auch Klaus-Dieter Voß zeigten sich bei der Bekanntgabe der Einigung optimistisch im Hinblick auf die am nächsten Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehenden Rechtsverordnung zum Thema. Voß betonte angesichts der Turbulenzen in den vergangenen Wochen, dass man erstmalig seit dem Krieg mit einer derartigen Situation konfrontiert sei. Sie sei ein Prüfstein. Eine sorgfältige Evaluierung im Anschluss sei unerlässlich und würde helfen, ähnlichen Herausforderungen in der Zukunft schnell und entschlossen begegnen zu können.


Tarja Wündrich