Betäubungsmittel

Diamorphin-Gesetz tritt in Kraft

Berlin - 21.07.2009, 15:00 Uhr


Am heutigen nationalen Gedenktag für Drogentote ist das Gesetz, das die Behandlung Schwerstabhängiger mit Diamorphin ermöglicht, in Kraft getreten.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), betonte, das Gesetz sei "ein weiterer wichtiger Baustein zur Verringerung der Sterblichkeitsrate bei Schwerstdrogenabhängigen". Auch 2008 sei die Zahl der Drogentoten erneut gestiegen, auf 1449 Menschen. "Diese Todesfälle bestärken uns darin, dass wir unsere Bemühungen fortsetzen müssen, möglichst viele Menschenleben zu retten. Denn jeder Drogentote ist einer zu viel", sagte Bätzing.

Der Bundestag hatte am 28. Mai nach jahrelangem Streit den Weg zur staatlichen Abgabe von künstlichem Heroin an Abhängige bundesweit freigemacht. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz, das Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel einstuft, am 10. Juli zu. Bevor die Therapie mit Diamorphin unter den gesetzlich vorgesehenen engen Voraussetzungen tatsächlich in die GKV-Regelversorgung übernommen werden kann, muss nun noch der G-BA die nähere Ausgestaltung in einer Richtlinie beschließen. Welche Schritte hierzu zu unternehmen sind, wurde am 16. Juli in einer Sitzung des Ausschusses besprochen. Nach den Worten des G-BA-Vorsitzenden. Rainer Hess werden Patienten frühestens vom 1. Januar 2010 an von der Neuregelung Gebrauch machen können.


Kirsten Sucker-Sket