Bundestag billigt Bürgerentlastungsgesetz

Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzbar

Berlin - 19.06.2009, 10:24 Uhr


Mit dem heute vom Bundestag gebilligten Bürgerentlastungsgesetz werden Bürger und Unternehmen um Milliarden entlastet. Kranken- und Pflegekassenbeiträgen sind ab 2010 in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.

Für Arbeitnehmer bedeutet der heutige Beschluss des Bundestags zur besseren Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eine erhebliche Entlastung, den Staat wird er Milliarden kosten. Grundsätzlich sind die genannten Beiträge künftig in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar, sie reduzieren dann das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Als Sonderausgaben anrechenbar sind dabei Zahlungen zur privaten wie gesetzlichen Krankenversicherung aber nur bis zu einer Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht. Private Zusatzleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung gehören demnach nicht dazu.

Den Staat kostet die neue Regelung rund 9,3 Milliarden Euro im Jahr. Ihre Grundlage war ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2008, dem zufolge das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums auch Beiträge zu Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall umfasse. Die Richter in Karlsruhe hatten die Regierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung bis zum ersten Januar 2010 umzusetzen.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bezeichnete die volle steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als eins der vermutlich größten Entlastungsprogramme in der Geschichte Deutschlands. Die große Koalition habe das Verfassungsgerichtsurteil so umgesetzt, dass es das Maximum an Entlastungen vorsehe, welches verträglich sei. Verabschiedet hat das Parlament den Gesetzentwurf mit den Stimmen von Union und SPD. Die Linke enthielt sich, Grüne und FDP stimmten dagegen. Da das Paket neben den Bürger- erhebliche Firmenentlastungen vorsieht, welche auch von den Ländern gefordert worden waren, gilt eine Zustimmung des Bundesrates als sicher.


Tarja Wündrich


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