Elektronische Gesundheitskarte

Wer kein Foto schickt, setzt Kostenübernahme aufs Spiel

Berlin - 18.06.2009, 15:12 Uhr


Wer der Forderung nach einem Foto für die eGK nicht rechtzeitig nachkommt, bekommt auch keine neue Karte. Dies stellte das BMG auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion klar.

Da das Versichertenfoto zentraler Bestandteil der Karte und ein besonderes Argument für ihre Sicherheit darstellt, werden die Versicherten demnächst Post von ihrer Versicherung mit der Bitte um Zusendung eines Fotos erhalten. Was aber geschieht, wenn die Versicherung nicht innerhalb der gesetzten Fristen ein Bild des Versicherten vorliegen hat? Sind die Versicherten zur Zusendung verpflichtet? Das erfragte der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr jetzt beim BMG.

In seiner Antwort stellt das BMG zunächst klar, dass das Lichtbild bereits für die Krankenversicherungskarte als Pflichtbestandteil gesetzlich festgelegt worden sei. "Wie die anderen administrativen Daten gehört das Lichtbild damit zu den Angaben, die für die Ausstellung der Krankenversichertenkarte bzw. der elektronischen Gesundheitskarte zwingend erforderlich ist, sofern für das Lichtbild kein gesetzlicher Ausnahmegrund vorliegt", so das BMG. Eine Ausnahmeregelung gilt demnach für Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für solche, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist. Ansonsten könne eine eGK ohne vorliegendes Lichtbild nicht ausgestellt werden.

Damit werden die Kosten einer Behandlung in diesem Falle möglicherweise nicht von der Versicherung übernommen. Denn, so das BMG weiter, "nach § 15 Absatz 2 SGB V ist jeder Versicherte verpflichtet, bei Inanspruchnahme von ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen dem behandelnden Arzt vor Beginn der Behandlung seine Krankenversichertenkarte bzw. die elektronische Gesundheitskarte zum Nachweis des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses vorzulegen."

Eine Stellungnahme von Daniel Bahr zur BMG-Antwort war zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu bekommen, inhaltlich dürfte er sich aber in seiner Meinung bestätigt fühlen, dass das Gesundheitsministerium dieses Projekt mit aller Kraft gegen die Bedenken von Ärzten und Patientenvertretern durchzupeitschen versucht.


Tarja Wündrich