Nach dem Verfassungsgerichtsurteil

PKV bietet Unterstützung zur Bewältigung der demografischen Entwicklung an

Berlin - 12.06.2009, 15:06 Uhr


Das Urteil sei ein Bekenntnis zum dualen Gesundheitssystem , so der PKV-Vorsitzende Schulte. Es eröffne die Chance für eine schrittweise Reform des Gesundheitswesens.

"Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem Urteil ausdrücklich davon aus, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden soll", konstatiert Schulte. Das Urteil eröffne so auch eine Chance, nach der Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs einzuschlagen, denn zugleich würden die Finanzierungsprobleme des Gesundheitsfonds immer sichtbarer. Schon heute müsse die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ihre Ausgaben mit Schulden finanzieren, die Spitzen-Belastungen durch die demografische Entwicklung stehe ihr aber erst noch bevor. "Das System der Umlagefinanzierung gibt darauf keine Antwort."

Schulte zufolge bedürfe es gar keiner großen Reform mit radikalem Systemumbau, schon viele einzelne, praktikable Schritte könnten die finanzielle Basis des Gesundheitswesens deutlich verbessern. "Die private Krankenversicherung bietet ihre Mitwirkung an, um das Gesundheitssystem demografiefest zu machen", so das nicht ganz uneigennützige Angebot des Verbandes in Richtung der GKV. Es könnten beispielsweise schrittweise einzelne Leistungen wie die zahnmedizinische Versorgung, das Krankengeld oder die privaten Unfälle in eine kapitalgedeckte Privatversicherung überführt werden. Dies würde die Krankenkassen um knapp 30 Milliarden Euro entlasten, der Beitragssatz könnte um bis zu drei Prozentpunkte gesenkt werden. So hätte nach Ansicht des PKV-Vorsitzenden jeder gesetzlich Versicherte den finanziellen Spielraum für eine ergänzende Vorsorge nach den eigenen Prioritäten.

Mit Blick auf die Demografie bliebe es überdies politisch wie volkswirtschaftlich auch nach dem Karlsruher Urteil richtig, mehr Menschen in der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung abzusichern, um das überforderte Umlageverfahren zu entlasten. Schulte fordert deshalb ausdrücklich, die außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von 2003 sowie die willkürliche Verdreifachung der Wartezeit für freiwillig versicherte Arbeitnehmer von 2007 zurück zu nehmen.

Im Hinblick auf die Bundestagswahl sieht der PKV-Vorsitzende in dem Urteil in erster Linie eine klare Absage an die Parteien, die das gesundheitspolitische Modell einer Bürgerversicherung befürworten: "SPD, Grüne und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung nicht verfassungsgemäß ist."


Tarja Wündrich