Private Krankenversicherungen

Entscheidung zum Basistarif steht an

Stuttgart - 08.06.2009, 11:58 Uhr


Am Mittwoch, den 10. Juni, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob der umstrittene Basistarif der privaten Krankenversicherungen (PKV) rechtmäßig ist.

Seit 1. Januar sind die privaten Krankenversicherer im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) verpflichtet, jede Person, die dies wünscht und nicht GKV-Pflichtmitglied ist, zu versichern und den Basistarif anzubieten. Jeder Wechselwillige hat die Möglichkeit, in diesen Tarif aufgenommen zu werden. Zu einem gesetzlich vorgegebenen Pauschalbeitrag von 570 Euro monatlich - unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand -, bietet der Tarif den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

Gegen den Tarif, der laut den Privatversicherern über den bestehenden Kundenstamm in der Krankenvollversicherung über Umlagen mitfinanziert werden muss, haben 30 private Krankenkassen im vergangenen Jahr Klage eingelegt. In zwei Tagen wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden, ob der Basistarif verfassungsrechtlich haltbar ist oder nicht. Vom Urteil erwartet sich der PKV-Verband vor allem "eine Leitplanke, bis wohin die Politik in Zukunft bei Gesundheitsreformen gehen kann", wie der Vorsitzende des Verbands, Reinhold Schulte, in  der Wirtschaftswoche zitiert wurde.

 Genutzt wird der Basistarif laut dem Magazin bislang wenig. Bei der Debeka seien derzeit 1030 Versicherte im Basistarif, bei der Signal Iduna 848, bei DKV und Victoria insgesamt 900. Bundesweit hätten sich bislang nur 6000 Personen für den Tarif entschieden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war im Vorfeld der Reform davon ausgegangen, dass der Basistarif für bis zu 400.000 Nichtversicherte interessant sein könnte.


Beatrice Rall