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Kein Vermittlungsausschuss Strafen für Doping werden verschärftBERLIN (ks). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport angenommen. Am 21. September beschlossen die Länder, den Vermittlungsausschuss in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht anzurufen. Künftig wird unter anderem ein Warnhinweis auf Packungsbeilagen und Fachinformationen zu dopingrelevanten Arzneimitteln verpflichtend.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dem Bundeskriminalamt Ermittlungsbefugnisse zu übertragen für die Strafverfolgung in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Arzneimitteln. Zudem werden die Strafen für banden- und gewerbsmäßige Dopingstraftaten nach dem Arzneimittelgesetz verschärft und eine Strafbarkeit des Besitzes nicht geringer Mengen bestimmter Dopingsubstanzen eingeführt. Zuletzt wurde überdies die Verpflichtung zur Aufnahme von Warnhinweisen in die Packungsbeilage auf die Fachinformation ausgedehnt, um dadurch mehr Transparenz für die Fachkreise zu erreichen. Eine Ausnahme für diese Pflichtangabe besteht lediglich im Hinblick auf Arzneimittel, die nach einer homöopathischen Verfahrenstechnik hergestellt worden sind. Des Weiteren wurde dem Gesetz ein Anhang angefügt, in dem die Stoffe aufgeführt sind, die dem Besitzverbot nach dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

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