Retaxfall des Monats

Nicht immer Lifestyle

Worauf bei einer Tadalafil-Verordnung zu achten ist

Wird in der Apotheke eine Verordnung über Tadalafil vorgelegt, so sollte diese mit Obacht behandelt werden, denn bekanntermaßen ist dieser Wirkstoff in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie, also als Lifestyle-Arzneimittel, gelistet. Allerdings gilt diese Vorgabe nur für Verordnungen bei erektiler Dysfunktion, Tadalafil wird jedoch auch noch in anderen Indikationen » mehr

Abrechnung und Retaxation

DAP | Im nachfolgenden Fall wurde der Versicherte durch die Apotheke im ärztlich gewünschten Sinne mit der benötigten Wirkstärke versorgt, dennoch wurde von... » Weiterlesen

DAP | Bei der Belieferung von BtM-Rezepten müssen Apotheken neben den Lieferverträgen auch die gesetzlichen/vertraglichen Vorgaben speziell zum Umgang mit ... » Weiterlesen

DAP | Ein verordnetes Importpräparat muss gegen ein rabattiertes Originalarzneimittel ausgetauscht werden, auch wenn die Verordnung mit Aut-idem-Kreuz erfolgte... » Weiterlesen

DAP | Obwohl die Vertragsvereinbarungen hinsichtlich der gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel sehr einheitlich und interpretationssicher formuliert sind, ... » Weiterlesen

DAP | Pharmazeutische Bedenken im Einzelfall anzumelden, um einen kritischen Austausch auf ein ansonsten vorrangiges Rabattarzneimittel zu verhindern, ist eines... » Weiterlesen

DAP | Der Rahmenvertrag legt in § 6 Absatz 2 fest, dass das Stückeln in einen bestehenden Normbereich nicht erlaubt ist. Dass diese Regelung jedoch nicht ... » Weiterlesen