EU-Transparenzrichtlinie

Ministerium prüft Sparinstrumente

Berlin - 06.11.2015, 15:45 Uhr

Sind die gesetzlichen Herstellerrabatte noch erforderlich? (Bild: kalafoto/Fotolia)

Sind die gesetzlichen Herstellerrabatte noch erforderlich? (Bild: kalafoto/Fotolia)


Das Bundesministerium für Gesundheit prüft erneut, ob das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge noch gerechtfertigt sind. Dazu ist es einmal jährlich verpflichtet.

Es ist wieder soweit: Das Bundesgesundheitsministerium muss prüfen, ob seine Instrumente zur Kontrolle der Arzneimittelpreise noch erforderlich sind. Im 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) ist unter anderem bestimmt, dass Arzneimittelhersteller einen gesetzlichen Rabatt an die Krankenkassen leisten müssen. Für Generika werden sechs Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrversteuer fällig, für andere Arzneimittel sieben Prozent. Apotheker kennen diesen Zwangsabschlag nur zu gut – übernehmen sie doch das Inkasso für die Hersteller. Zudem gilt seit August 2010 ein Preisstopp für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

§ 130 a Absatz 4 SGB V bestimmt aber auch: Abschläge der Pharmaunternehmen sind zu verringern oder aufzuheben, „wenn und soweit diese nach der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich ihrer Auswirkung auf die gesetzliche Krankenversicherung, nicht mehr gerechtfertigt sind“. Für diese Prüfpflicht, die auch den Preisstopp umfasst, gibt es eine europäische Vorgabe: Die Transparenzrichtlinie (89/105/EWG) schreibt sie „mindestens einmal jährlich“ vor.

Bislang blieben Prüfungen folgenlos

In der Vergangenheit hat die Überprüfung allerdings stets ergeben, dass ein Minderung oder gar ein Verzicht auf die Rabatte und den Preisstopp nicht nötig sei – selbst als die gesetzlichen Kassen noch satte Überschüsse erzielten. Die jetzige Prüfung wird vermutlich nicht anders ausfallen, zumal die Kassen mittlerweile etwas klammer sind.

Doch zunächst wird jetzt ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt: Das Bundesgesundheitsministerium hat unter anderem die Verbände der pharmazeutischen Industrie, den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband und das Bundesversicherungsamt aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Früher wurde auch die ABDA nachgefragt – diesmal ist sie außen vor.

Die Verbände sollen nun darlegen, ob und inwieweit eine Absenkung der gesetzlichen Herstellerabschläge nach den genannten Maßstäben angezeigt sein könnte oder ob die Beibehaltung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben weiterhin gerechtfertigt ist. Im Fall des Preismoratoriums sollen sie ausführen, ob es möglicherweise vor Ablauf des vorgesehenen Geltungszeitraums bis zum 31. Dezember 2017 enden soll.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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