Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel 2016

1,2 Milliarden Euro mehr für Arzneimittel

Berlin - 19.10.2015, 10:45 Uhr

Ärzte dürfen auch im nächsten Jahr wieder teurer verordnen. (Foto: Michael Nivelet/Fotolia)

Ärzte dürfen auch im nächsten Jahr wieder teurer verordnen. (Foto: Michael Nivelet/Fotolia)


Vertragsärzte und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Rahmenvorgaben Arzneimittel 2016 verständigt. Sie rechnen mit einem um 3,7 Prozent steigenden Ausgabenvolumen. Zusätzlich vereinbarten sie ein Sonderausgabenvolumen für neue Hepatitis-C-Präparate.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das Jahr 2016 abgeschlossen. Wie sie am 16. Oktober mitteilten, gehen sie im Arzneimittelbereich von einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,7 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro aus. Dies ist allerdings keine abschließend definierte Größe. Vielmehr können auf Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen weitere Einzelkomponenten mit den Kassen vereinbart werden – etwa im Hinblick auf Zahl und Alterstruktur der Versicherten und regionale Zielvereinbarungen.

Sondervolumen für Hepatis-C-Arzneimittel

Eine gesonderte Vereinbarung gibt es für seit dem 1. Januar 2014 neu zugelassene Hepatitis-C-Arzneimittel. Hier wurde zunächst rückwirkend angepasst. So war für das Jahr 2014 ein Sonderausgabenvolumen von 2,4 Prozent (ca. 750 Mio. Euro) vereinbart worden – tatsächlich fielen Ausgaben von nur rund 590 Millionen Euro an. Nun haben sich die Vertragspartner verständigt, das Sonderausgabenvolumen nicht mehr als prozentualen Anpassungsfaktor auszuweisen, sondern als gesonderten Euro-Betrag. Für die Jahre 2015 und 2016 haben sie das Sonderausgabenvolumen für Hepatitis C-Arzneimittel vorläufig neu auf 1,4 Mrd. Euro festgelegt. Sie betonen jedoch, dass dieses Volumen derzeit nicht abschließend bewertbar ist, sondern sich nur schätzen lässt. Der Betrag wird im jeweils folgenden Jahr gemäß der tatsächlichen Ausgaben neu bewertet.

Mindestquote für biosimilares Infliximab

Weiterhin haben KBV und GKV-Spitzenverband auf Bundesebene verschiedene Maßnahmen zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven für verordnungsstarke Anwendungsgebiete vereinbart. Dies sind Leitsubstanzquoten und Verordnungsmindest- bzw. Verordnungshöchstquoten. So wurde etwa eine neue Mindestquote für den Anteil biosimilaren Infliximabs an der gesamten Gruppe des Wirkstoffes Infliximab vereinbart (≥ 7%).

„Diese Ergebnisse sind ein positives Signal für die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, betonte KBV-Vorstand Regina Feldmann. „Hervorheben möchte ich, dass wir einvernehmliche Ergebnisse erzielt haben. Die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert also.“ Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: „Die Vereinbarungen bilden eine solide Grundlage für eine bedarfsgerechte Arznei- und Heilmittelversorgung im Jahr 2016.“

Auch bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im nächsten Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,7 Prozent (rund 195 Mio. Euro).


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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