Geänderte AMVV

Schwenninger BKK verlängert Friedenspflicht

Berlin - 16.09.2015, 16:50 Uhr

Geänderte AMVV: Die Schwenninger BKK will nun ebenfalls bis Ende März 2016 auf Retaxen verzichten. (Foto: denisismagilov/Fotolia)

Geänderte AMVV: Die Schwenninger BKK will nun ebenfalls bis Ende März 2016 auf Retaxen verzichten. (Foto: denisismagilov/Fotolia)


Nach der Techniker Krankenkasse (TK) will nun auch die Schwenninger Krankenkasse weiterhin auf Retaxierungen verzichten, wenn Rezepte nicht den seit dem 1. Juli geänderten Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entsprechen – wenn also Vorname und Telefonnummer des verordnenden Arztes fehlen. Die ursprüngliche Befristung bis Ende September 2015 werde bis Ende März 2016 verlängert, teilt die Kasse mit – jeweils bezogen auf das aufgedruckte Abgabedatum.

Vergangene Woche erklärten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband die laufenden Gespräche über eine Regelung zur Vermeidung von ungerechtfertigten Retaxationen im Rahmenvertrag für gescheitert. Zugleich kündigte der DAV an, die Schiedsstelle anzurufen. Das Scheitern der Gespräche könnte im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli geänderten AMVV für Ärger sorgen. Viele Krankenkassen erklärten zwar, in Fällen, in denen die nun mehr erforderlichen Angaben fehlten, für eine Übergangszeit auf Retaxationen zu verzichten – doch diese läuft Ende September aus. Offenbar gingen sie davon aus, dass DAV und GKV-Spitzenverband zeitnah eine Lösung finden würden. 

Bislang hat allein die TK angekündigt, in diesen Fällen auch weiterhin ein Auge zuzudrücken und noch bis Ende März 2016 von Retaxierungen abzusehen. Nun folgt ihr die Schwenninger. Diese Vorgehensweise habe man gegenüber dem DAV mit Schreiben vom 28. August 2015 verbindlich erklärt. „Vorname und Telefonnummer des Verschreibenden sind insbesondere für die Apotheke zur Kontaktaufnahme von Bedeutung“, erklärt dazu Felix Troester, Apotheker der Krankenkasse. „Unser Ziel ist stets eine hochwertige Versorgung unserer Kunden. Apotheken leisten hier einen wichtigen Beitrag. Wegen kleinerer Formfehler dürfen sich deshalb keine Nachteile ergeben.“ Abzuwarten bleibt, ob sich weitere Kassen der verlängerten Friedenspflicht anschließen.


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