Hersteller lehnt Preisverhandlungen ab

Taptiqom wird vom Markt genommen

Stuttgart - 21.07.2015, 17:10 Uhr

Nach dem „Dislike“ vom G-BA für Taptiqom® stellt der Hersteller den Vertrieb ein. (Bild: xurzon/Fotolia)

Nach dem „Dislike“ vom G-BA für Taptiqom® stellt der Hersteller den Vertrieb ein. (Bild: xurzon/Fotolia)


Der Vertrieb der Fixkombination aus Tafluprost und Tiomolol (Taptiqom®) wird zum 31. Juli 2015 in Deutschland eingestellt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte für das Präparat keinen Zusatznutzen gesehen. Da der Hersteller Santen nicht damit rechnet, einen angemessenen Erstattungsbeitrag zu erhalten, hat er sich dafür entschieden, die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gar nicht erst aufzunehmen, heißt es in einer Meldung, die heute von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) veröffentlicht wurde.

Bereits im ersten Schritt der Nutzenbewertung hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für die Fixkombination aus dem Prostaglandinanalogon Tafluprost und dem Betablocker Timolol zur Behandlung von Offenwinkelglaukom und erhöhtem Augeninnendruck keinen Zusatznutzen gegenüber der freien Kombination gesehen. Der G-BA ist dieser Auffassung jetzt gefolgt. In den tragenden Gründen für den Beschluss heißt es, dass es aufgrund der verfügbaren Daten keinen Beleg für einen Zusatznutzen der fixen im Vergleich zu freien Kombination gibt.

Auch ein möglicher, durch Konservierungsmittelfreiheit von Taptiqom bedingter Zusatznutzen könne, so der G-BA, anhand der eingereichten Daten nicht bewertet werden, da in der relevanten Studie nur konservierungsmittelfreie Präparate miteinander verglichen wurden. Ein potenzieller Zusatznutzen der Fixkombination durch die niedrigere Tropffrequenz und Tropfenmenge im Vergleich zu der freien Kombination wurde gar nicht erst erhoben, ebenso wenig wie mögliche Effekte auf die Lebensqualität.

Im Zuge der Marktrücknahme ruft der Hersteller nun zu Ende Juli alle in Deutschland in Verkehr befindlichen Chargen von Taptiqom® zurück und weist explizit darauf hin, dass es sich nicht um eine arzneimittelsicherheitsrelevante Entscheidung handelt. Apotheken und Großhandlungen sollen ihre Bestände überprüfen und vorhandene Packungen mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurücksenden. Ein Kühltransport ist nicht erforderlich.


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