Retourenregelung im Streit

Noweda wehrt sich gegen Brandenburg

Berlin - 21.07.2015, 13:15 Uhr

Wehrt sich gegen die Rechtsauslegung des Landes Brandenburg: Noweda-Chef-Wilfried Hollmann. (Foto: Noweda)

Wehrt sich gegen die Rechtsauslegung des Landes Brandenburg: Noweda-Chef-Wilfried Hollmann. (Foto: Noweda)


Der Essener Arzneimittelgroßhändler Noweda hat jetzt Widerspruch gegen eine Verfügung des Landes Brandenburg eingelegt und will notfalls gegen das Bundesland vor Gericht ziehen. Der Streit dreht sich um Arzneimittelretouren. Noweda-Chef Wilfried Hollmann sieht in den Auflagen ein „bürokratisches Spinnennetz“.

Bereits Ende März dieses Jahres hatte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg der Noweda-Niederlassung Berlin/Mittenwalde eine Untersagungsverfügung zugestellt. Diese besagte nach Firmenangaben, dass die Noweda Arzneimittelretouren nicht mehr entgegennehmen darf, wenn diese ursprünglich von einem anderen vollsortierten pharmazeutischen Großhandel an die Apotheke geliefert wurden. Die Essener Genossenschaft hat Widerspruch eingelegt und will – falls dieser abgelehnt wird – vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Schutz vor Arzneifälschungen

Mit der Verfügung möchte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz laut Noweda das Einbringen von Arzneimittelfälschungen in die legale Lieferkette verhindern. Gegenüber DAZ.online bekräftigte das Landesgesundheitsministerium diese Position: Im Jahr 2014 sei durch Inspektionen bei pharmazeutischen Großhandlungen bekannt geworden, dass diese Arzneimittel von Apotheken bezogen hatten, ohne dass die Arzneimittel vorher von diesem Großhändler an die Apotheke geliefert worden seien.

Nähere Betrachtungen der Fälle hätten zu Tage gebracht, dass „es sich einerseits um Arzneimittel, die durch Apotheken von der pharmazeutischen Industrie gekauft wurden und dann an den Großhändler weiter veräußert wurden, handelte; andererseits wurden Fälle offenbar, bei denen Arzneimittel durch eine Apotheke von einem Großhändler bezogen wurden und an einen anderen Großhändler ‚zurück‘ gegeben wurden“. Beide Vorgehensweisen seien nicht statthaft. „Das nicht rechtkonforme Handeln wurde in einem Fall gegenüber einem im Land Brandenburg ansässigen Großhändler per Bescheid untersagt – in anderen Fällen waren Hinweise auf die rechtliche Situation ausreichend“, so das Gesundheitsministerium.

BMG bestätigt Landesgesundheitsministerium

Zur Absicherung der rechtlichen Auffassung des Landesgesundheitsministerium sei das Bundesgesundheitsministerium um rechtliche Klarstellung gebeten worden. Diese sei mit Schreiben vom 19. Januar erfolgt. Darin habe das BMG vollumfänglich die rechtliche Auslegung Brandenburgs bestätigt. In seiner Stellungnahme an alle Bundesländer führe das BMG aus, dass „die nur sehr eingeschränkt eingeräumten Möglichkeiten der Rücknahme vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass hierdurch das Risiko von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette reduziert werden soll“. Ein Großhandel soll nur die von ihm an eine Apotheke zuvor gelieferten Arzneimittel auch wieder zurücknehmen können. Aufgrund der fehlenden Chargendokumentation bei der Auslieferung von Arzneimitteln an Apotheken könne somit nur maximal die gleiche Anzahl an zuvor von dem Großhandel ausgelieferten Arzneimittelpackungen auf diesem Wege in die legale Vertriebskette eingeschleust werden.

„Eine solche Regelung wäre für Apotheken mit gravierenden Nachteilen verbunden“, so Wilfried Hollmann, Vorstandsvorsitzender der Noweda in einer schriftlichen Erklärung. „Eine getrennte Lagerhaltung wäre nötig, um die Waren von verschiedenen Großhändlern und aus dem Direktgeschäft so vorzuhalten, dass sie für spätere Retouren eindeutig zugeordnet werden können. Unabhängig von den organisatorischen Probleme mit gravierenden ökonomischen Auswirkungen für die Apotheken unterstellt das brandenburgische Landesamt eine Art kriminelle Energie in jeder Apotheke. Das können wir nicht hinnehmen.“

Auflagen auch für Versandapotheken?

Die Noweda kritisiert, dass das „bürokratische Spinnennetz“ immer weiter gewebt wird ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Arzneimittelsicherheit, während offensichtliche Gefahren, etwa durch den ausländischen Internethandel mit Arzneimitteln, nach wie vor ignoriert würden. „Werden den Internet-Apotheken im Ausland hinsichtlich des möglichen Einschleusens von Arzneimittelfälschungen auch diese Auflagen gemacht?“, so Hollmann fragend an das Landesamt.


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