Überarbeitete AMVV

BKKen stimmen sich wegen Retax ab

Berlin - 20.07.2015, 17:10 Uhr

Nicht jeder Arztstempel beinhaltet bereits den Vornamen des Arztes sowie die Telefonnummer. (Foto: Volker Witt/Fotolia)

Nicht jeder Arztstempel beinhaltet bereits den Vornamen des Arztes sowie die Telefonnummer. (Foto: Volker Witt/Fotolia)


Nach wie vor gibt es keine einheitliche Regelung, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit Rezepten, die nicht den neuen Vorgaben der AMVV entsprechen, umgehen. Nach und nach teilen einzelne Kassen mit, vorübergehend auf Retaxierungen zu verzichten, wenn der Vorname des Arztes und/oder die Telefonnummer fehlen – heute erklärte dies etwa die Schwenninger Krankenkasse. Eine einheitliche Regelung für alle Betriebskrankenkassen will man laut BKK Dachverband allerdings erst noch finden.

Bislang haben neben den Ersatzkassen auch die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Knappschaft-Bahn-See angekündigt, auf Retaxierungen zu verzichten – zumindest bis zum 30. September. Bis dahin soll es eine endgültige Lösung geben. Darauf setzt auch die Schwenninger Krankenkasse: Die Überarbeitung der AMVV habe zu Nachfragen von Apotheken geführt, erklärt die Kasse. „Um eine reibungslose Versorgung zu gewährleisten“, verzichte man vorerst auf Retaxationen. Diese Vorgehensweise habe man gegenüber dem DAV am 7. Juli verbindlich erklärt.

„Die Schwenninger Krankenkasse steht für ein partnerschaftliches Miteinander gegenüber den Leistungserbringern“, erklärt Felix Troester, Apotheker der Schwenninger Krankenkasse. Ziel sei stets eine hochwertige Versorgung der eigenen Versicherten. „Wegen eines Formfehlers soll es nicht dazu kommen, dass Rezepte nicht eingelöst werden können.“ Mit diesem Retax-Verzicht spricht die Betriebskrankenkasse allerdings nur für sich selbst, denn eine grundsätzliche Entscheidung für alle Betriebskrankenkassen gibt es bislang noch nicht.

Beim BKK Dachverband verweist man darauf, dass bislang zwei der vier Landesverbände – Bayern und Mitte (für Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt) – ihren Mitgliedskassen in einem Rundschreiben empfohlen hätten, während des dreimonatigen Übergangszeitraums in diesen Fällen nicht zu retaxieren. „Eine verbindliche Zusage eines Verzichts kann jedoch nicht erfolgen“, erklärte eine Sprecherin. Derzeit stimme sich der BKK Dachverband noch ab, ob diese Empfehlung für alle Mitgliedskassen gelten könne. Mit einer diesbezüglichen Entscheidung sei in der nächsten Woche zu rechnen.


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