TK-Rabattverträge ab 1. April

Info-Paket und Friedenspflicht

16.03.2015, 13:10 Uhr

Die TK will Apotheker bei der Umsetzung ihrer Rabattverträge unterstützen. (Foto: TK)

Die TK will Apotheker bei der Umsetzung ihrer Rabattverträge unterstützen. (Foto: TK)


Berlin - Am 1. April treten die neuen Generika-Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) in Kraft. Die Apotheken will die Kasse jetzt mithilfe eines „umfangreichen Infopakets“ bei der Umsetzung der Verträge unterstützen. Wie die TK mitteilt, beinhaltet das jetzt verschickte Paket unter anderem einen sechsseitigen Newsletter mit apothekenrelevanten Themen und ein Poster mit der Übersicht der 100 wichtigsten Wirkstoffe unter TK-Rabattvertrag.

„Die Apotheker haben mit ihrer Beratung wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz der neuen Rabattarzneimittel“, weiß Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. Und ihm ist auch bewusst, dass es auf die Pharmazeuten ankommt, will die Kasse ihr eingeplantes Einsparvolumen von 200 Millionen Euro haben.

Und so soll die Umstellung den Apothekern möglichst leicht gemacht werden. Dazu ist vom 1. bis 30. April 2015 auch eine Friedenspflicht vorgesehen. In dieser Zeit wird die TK von Retaxierungen absehen, falls die Apotheken bei der Abgabe der Medikamente die neuen Rabattverträge nicht berücksichtigen.

Diese 14. Ausschreibungsrunde war die bislang größte der TK. 105 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen waren in 117 Fachlosen ausgeschrieben. Für 51 Fachlose wurden Verträge jeweils drei Partnern abgeschlossen und für 27 Fachlose mit jeweils zwei Herstellern. Für die übrigen 39 Fachlose gibt es Exklusivverträge.  Sämtliche Substanzen stehen bereits seit 2010 unter Rabattvertrag und wurden nun erneut für zwei Jahre ausgeschrieben. Insgesamt hat die TK für mehr als 250 generische Wirkstoffe Rabattverträge geschlossen.

Dem Infopaket zu den Rabattverträgen liegt laut TK zudem ein Poster zur vereinfachten Abgabe von Hilfsmitteln bei.

 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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